I'andkct. L.XLIV.Tit.3. Dcdivcrsii temporal, praetcriplion. ete. 551
folger treten, wird Anknüpfungsweise der Besitz des Tes-tators gegeben. §. 2. Wenn du mir einen Selaven verkauftliast, geht mir daher dein vorhergegangener Besitz zu Gute.§. 3. Auch wenn du mir ein Pfand gegeben hast, und ichdieselbe Sache einem Andern verpfändet habe, wird mein (»lau-biger die Anknüpfung deiner [Hcsitz~|zeit sowohl gegen jede«Dritten, als wider dich selbst zur Anwendung bringen kön-nen, solange du ihn nicht bezahlst; denn wer mir vorgehl,während ich dir vorgehe, der muss dir natürlich umsomehrvorgehen; hast du aber mir Zahlung geleistet, so wird er indiesem Fall von deiner Besitzzeit keinen Gebrauch machenkönnen. §. 4. Ferner werde ich jeden Falls von der An-knüpfung deiner Besilzzeit Gebranch machen, wenn in deinerAbwesenheit Derjenige, wer deine Geschäfte zu verwaltenschien, mir einen Selaven verkauft hat, und du zurückgekehrtes genehmigt hast. §. 5. Ingleichen wird, wenn du mir ein 1Pfand gegeben hast, und dabei das Uebeieinkommen getroffenworden ist, dass, wenn du keine Zahlung leistest, mir aufden («rund des Vertrages der Verkauf des Pfandes freistehensolle, und ich dasselbe verkauft habe, dem Käufer die An-knüpfung' deiner Zeit zu Theil werden müssen', wenn dasPfand auch wider deinen Willen verkauft worden ist; (lerntes stand schon damals, als du contrahirtest, die Annahme derEinwilligung in den Verkauf fest, wenn du keine Zahlunggeleistet haben würdest.
15, VENULEJ. Hb. V. Inlerdict. — Bei der Ersitzungwird es so gehalten, dass, wenn der Gegenstand am letztenTage [der Frist] auch.! rinr. einen Augenblick lang besessenworden ist, die Ersitzung nichtsdestoweniger erfüll!, und zurErfüllung der bestimmten Zeit nicht, der ganze Tag- erfodertwird. §. 1. Die Anknüpfung des Besitzes geschieht nichtnur in Ansehung derjenigen Zeit, dass er bei Dem "war, vonwelchem der Andere, gekauft hat, sondern auch bei Dem, wel-cher an Den verkauft hat, von dein du gekauft hast. Wennaber ein. in der Mille stehender von den Vorgängern nicht be-sessen hat, so wird der Besitz der Weiler rückwärts siebendenVorgänger nichts nützen, weil er in keiner Verbindung slehl,gleichwie dem Nichtbesitzenden des Vorgängers Besitz nichtzu Theil AVerden kann. §. 2. Es ist ferner hinzuzurechnen,von woher du gekauft hast, oder Der, dem du dazu Auftragerlheilt, gekauft hat, und die Zeil des Besitzes Dessen, derzum Verkauf Auftrag erlheilt hat; wenn aber Derjenige, deindazu Auftrag erlheilt worden, auch wiederum mit dem Ver-kauf einen Andern beauftragt hat, so, sagt Eabeo, dürfel'ücksichllich des nachher Auftrag lirlheilendcn nur dann An-knüpfung der."Zeit verstauet werden, Wenn der Kigenthümer