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4 (1832)
Entstehung
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511
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Pandect. L. XL1II. Tit. 26. De precario.

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Sechsundzwanzigster Titel.

De precario.

(Vom bittweuen [Bcaitzvcrh'dllnhs].')

i. ULP. lib. I. Instit. — Ein bittweises [Besitzverhält-niss] ist dasjenige, -welches auf vorherige Bitte dem darumAnsuchenden so lange zum Gebrauch verstattet wird, als Der-jenige es leidet, -wer es gestattet hat. §. 1. Diese Art derGefälligkeit ist völkerrechtlichen Ursprungs. §. 2. Von derSchenkung ist es darin verschieden, dass der Schenker so giebt,dass er es nicht zurücknehmen will; allein ■wer Etwas bitt-weise zugesteht, der giebt es in der Voraussetzung, es zurück-nehmen zu wollen, sobald es ihm beliebt, das bittweise Be-sitzverhältniss aufzulösen. §. 3. Und es hat Aehnlichkeit mitdem Leihen, denn auch Derjenige, wer eine Sache leihet,giebt sie dergestalt, dass er sie nicht zu Eigenthum des Em-pfängers macht, sondern dass er ihm erlaubt, von derselben,als einer geliehenen, Gebrauch zu machen.

2. Idem lib. LXXJ. ad Ed. — Der Prätor sagt: Wasbittweise du von Dein und Dem hast, oder arglisti-gerweise es dahingebracht hast, dass du es nichtmehr besitzest, worüber es sich handelt, das sollstdu Dem und Dem zurückgeben. §. 1. Dieses Interdictist ein die Herausgabe verfügendes. §. 2. Und es begreifteine natürliche Billigkeit in sich, denn es steht Dem zu, derdas bittweise Verhältniss widerrufen will. Denn es ist derNatur nach billig, dass du [nur] so lange von meiner Gefäl-ligkeit Gebrauch machen dürfest, als ich will, und dass ichwiderrufen kann, sobald ich meinen Willen geändert habe.Wenn daher um Etwas bitlweise angesucht worden ist, 'sokann mau sich nicht allein dieses Interdicts bedienen, sondernauch der aus dem guten Glauben entspringenden lüage ausbestimmten Worten. §. 3. Bittweise besitzt Derjenige, derden besitz eines Körpers oder eines Rechts aus dein einzigenGrunde erlangt hat, dass er darum gebeten und es dahinge-bracht hat, dass ihm der Besitz und Gebrauch erlaubt ward.

3. GAJ. Hb. XXV. ad Ed. prov. — Z. B. du hast michgebeten, über mein Eandgut gehen oder fahren zu dürfen, oderüber das Dach oder den Hof meines Hauses die Traufe [vor-geschoben,] oder einen Balken in die Wand eingelegt zu haben.

4. ULP. lib. LXXI. ad Ed. — Auch an beweglichenSachen kann ein bittweises Verhältniss bestehen. §. 1. Wirmüssen aber darauf aufmerksam machen, dass Derjenige, werbittweise Etwas innehat, wirklich besitzt. §. 2. Durch diesesInterdict haftet nicht allein Derjenige, wer bittweise ersucht