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Pandect. L. XLI1I. Tit. 25. De remissionibut.
Fünfundzwanzigster TitelD e
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( Von den Hemnsioncn.')
1. ULP. lib. LXXI. ad Ed. — Der Prätor sagt! Wel-ches lleclit Der und Der hat, zu verhindern, dassEtwas wider seinen Willen geschehe, darin sollder geschehene Einspruch gelten; übrigens -werdeich den Einspruch in seiner Wirksamkeit erlas-sen 109 ). §■ 1. Unter diesem Titel -werden die Remissionenvorgetragen. §. 2. Die Worte des Prätors zeigen, dass eineRemission nur da statthabe, wo der geschehene Einspruch wir-kungslos wird, und dass er dem Einspruch nur da habe seineWirkung lassen wollen, wo Der, welcher ihn thut, ein Rechtzu dein Verbote hat, dass ohne seinen Willen Etwas nichtgeschehe. Uebrigens mag eine Bärgschaft erfolgt sein, odernicht, die geschehene Remission erliisst den Einspruch nurinsoweit, als derselbe nicht wirksam bleibt. Wenn freilichBürgschaft bestellt worden ist, so tritt dadurch sofort Remis-sion ein, und es ist die [förmliche Erllicilimg der] Remissionnicht nothwendig. §. S. Das Recht, Einspruch wegen JNIeu-baus zu thun, hat Derjenige, wer entweder das Eigenthumoder eine Dienstbarkeit hat. •§. 4. Ingleichen nimmt Julia-nus an, dass der Niessbraucher ein Recht auf die Anspruch-nahme der Dienslbarkeit habe; hiernach wird er also demNachbar Einsprach wegen Nctibaus thun können, und es wirddie Reinission von Wirkung sein; -wenn er aber wider denEigenthiiiner des Grundstäcks selbst Einspruch erhoben hat,so wird die Remission unnütz sein, denn wider den Eigen-thiiiner kann er nicht "wie gegen den Nachbat klagen, dasser kein Recht habe, wider seinen Willen [z. 13.] höher zubauen, sondern wenn dadurch der IMicssbrauch schlechter wird,so wird er den Niessbrauch klagend in Anspruch nehmenmüssen. Dasselbe sagt Julianus von den Uebrigcn, denender Nachbar zu einer Dienslbarkeit verpflichtet ist. §. 5. AuchDem, der ein Landgut zum Pfände empfangen, schreibt Ju-lianus, sei es nicht unbillig, die Vertheidigung llü ) einerDienstbarkeit zu verstatten.
109) Mksam facio, ,
110) Das By nkersho ck'sclic (Obs. V. 25.) defensionem ist wohldie beste (hier nöthige) Conjectur, statt delcnliuncm.