Druckschrift 
4 (1832)
Entstehung
Seite
441
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PandECT, L. XL1II. Tit. 12. De ßiiminibus etc.

ihrem Eigenlhümer. Ist also Etwas darin errichtet worden,so ist es nicht in einem öffentlichen Flusse geschehen', Und esgeht dieses Intcrdict nichts an, was an einem Privatort Mi-schehen ist, auch nicht -wenn iu einem PrivalJlusse, denn, wasin einem Privat/Iusse geschieht, steht Dem ganz gleich, wasan jedem andern Privatorte errichtet worden ist. §. 11. AisÜI einem öffentlichen Flusse errichtet wird Alles Dasjenige be-trachtet, was im Wasser geschieht; ist Etwas ausserhalb ge-schehen, so ist es dies nicht im Flusse; auch was am Ufergeschieht, wird nicht als im Flusse geschehen betrachtet.§. 12. Nicht Alles aber, was in einem öffentlichen Flusse oderauf dessen Ufer geschieht, verbietet der Prätor, sondern nurwenn Etwas von der Art, wodurch die Anfuhr und die Sclii'f-fahrt schlechter wird. Es bezieht sich mithin dieses luterdirt,nur auf diejenigen öffentlichen Flüsse, die schiffbar sind, aufandere nicht. Labeo schreibt aber, es sei nicht unbillig, dass,wenn Etwas auch in einem nichtschiffbaren Flusse errichtetWerde, sodass er austrocknet, oder der Lauf des Wassers ge-hemmt wird, ein analoges Interdict zuständig- sei, dass derUiiiwcgnahme, dem Einreissen, der Reinigung' und Wiederher-stelhmg Dessen keine Gewalt angethnn werde, was in demFlussbett oder am Ufer so errichtet worden ist, wodurch dioRichtung und der Lauf des Flusses schlechter ist, oder wird«§. 13. Anfuhrt (statio) sagt man vom Anfahren (starc);es ist also der Ort gemeint, wo die Schiffe sicher liegen kön-nen. §. 14. Der Pralor sagt: und die Strasse für dieSchifffahrt schlechter wird; dies heisst soviel, als dasSchilfen selbst; ja, man sagt auch wohl Schulfahrt für dasSchilf selbst. Strasse für die Schifffahrt kann man also auchso verstehen, dass die Strasse für die Schilfe schlechter wird.Unter der Benennung der Schifffahrt sind auch Flösse begrif-fen, weil meist deren Gebrauch ein nolhwendiger ist. Wenndem Leinpfade 28 ) ein Jlinderniss in den Weg gelegt wird,so wird dadurch die Strasse für die Schilffahrt nicht wenigerschlechter. §. 15. Eine Anfuhrt sowie eine Strasse der Schilf-fahrt scheinen dann schlechter zu werden, wenn ihr Gebrauchverdorben oder erschwert, oder vermindert, oder seltener, oderganz und gar entzogen wird. Sobald daher das Wasser abge-lassen -wird, sodass, wenn es gefallen, es weniger schiffbarist, oder wenn [die UferJ erweitert werden, sodass das Was-ser weiter ausgedehnt und dadurch (lach wird, odor wenn esumgekehrt so eingeengt wird, dass es den Fluss .reissendermacht, oder sonst etwas Anderes geschieht, was die Schul-fahrt unbeuuem macht, erschwert, oder ganz verhluderl, findet

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28) Glos 8 c: iter pcdcslre.