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4 (1832)
Entstehung
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411
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Pandect, L. XLII. Tit. 8. Quae in fraudem creditor. etc. 411

Dichtung der unbeweglichen 2S2 ), so kann Das, was jener Gläu-biger empfangen liat, keineswegs zurückgefordert werden,weil andere^ Gläubiger dies auf Keclmung ibrer Nachlässigkeitsetzen müssen. Wenn also mein Schuldner zu der Zeit, woso eben zu seinem Vermögen die Gant erölfnet werden sollte,mir Geld ausgezahlt hat, kann solches mir durch eine Klagewieder abgefordert werden? Es ist hier zu unterscheiden, ober mir dasselbe angeboten hat, oder ich ihm es wider seinenWillen abgezwungen habe, sodass, wenn letzteres der Fall,die Zuriickforderung stattfindet, nicht aber, wenn ich es ihmnicht abgezwungen habe 253 ). Allein ich bin wachsam ge-wesen; ich habe meine Lage [dadurch] verbessert; das bürger-liche Hecht ist zum Besten der Wachsamen gegeben; daherwird auch Das, was ich empfangen habe, mir nicht wiederabgenommen 25 *).

25. VENUL. lib. VI. Interdkt.- Wenn der betrüglicheSchuldner seinen Bürgen mit dessen Wissen 255 ) quittirt undes auch dem Hauptschuldner 256 ) nicht unbekannt ist, so sindBeide verantwortlich, im entgegengesetzten Falle Derjenige,welcher darum gewusst hat. Ist nun aber Der, welcher quit-tirt worden ist, nicht zahlungsfähig, so fragt sichs, ob geg-enden Huujitsclnildner, auch wenn er nichts von der Sache ge-wusst, eine Klage zu gestatten sei? 257 ) da er durch Schen-kung erwirbt 258 ). Wenn hingegen die Quittung unter Mit-wissen des Schuldners bewirkt worden ist, so bleibt auch derBürge, wenn er ebenfalls darum weiss, gehalten; falls eraber nichts davon wusste, würde es dann nicht unbillig sein,wider ihn eine Klage zuzulassen ? 253 ) Weil er vielmehr ei-nem Verlust entgeht, als Vortheil genicsst. Unter zwei Mit-schuldneru aber ist einer wie der andere zu beurtheilen. §. 1.Wenn ein Eidam von seinem auf Hintergehung- seiner Giäu-

252) Dergestalt nemlich, dass dadurch Unzulänglichkeit des Ver-mögens hervorgebracht wird.

253) Die Vernunft und die unmittelbar vorhergehende Entschei-dung, so wie die folgenden Sätze, lassen hier gerade das Um-gekehrte erwarten. Jlalo ander verwandelt daher diesenganzen Satz (von Es ist an) in eine Frage; wodurch freilichAlles klar wird.

254) Sonach fände also die Zurückforderung in keinem Falle statt,wenn die gewohnliche Lesart richtig wäre.

255) Um den Betrug.

256) Des Genieinsehuldners,

257) Verstehe hier: dieses ist zu bejahen.

258) { Fr. 13. §. 7. de acceplilat. 40. 4.

259) Verstehe: es würde unbillig sein.