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4 (1832)
Entstehung
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410
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410 Pandect. L. XLII. Tit. 8. Quae in fraudem creditor. elc.

ungültig ? Er antwortete, der Gläubiger sei nicht deshalb TonVerfolgung 1 seiner Pfänder auszuschliessen, -weil er deren Ver-pfändung für eine alte Schuld bedungen habe, ausserwennsolches zn Hintergehung der übrigen Gläubiger geschehen wäreund hierdurch der Rechtsweg, mittels dessen Hintergehungender Gläubiger für ungültig erklärt worden, olfen stünde.

23. SCAVOLAlib. XXXII. J)ig. Erben, die, als Näch-ste 2il ) eingesetzt waren, fanden, dass der Nachlass kaum zumvierten Theil die Schulden deckte, und traten, zu Schonung desguten Namens des Erblassers und mit Einverständniss derGläubiger, auch unter Genehmigung des Provinz - Statthalters,in Gemässheit der kaiserlichen Verordnung die Erbschaft unterder Bedingung an, den Gläubigern nur einen Theil [ihrerForderungen] zu bezahlen. Nun ist gefragt worden, ob dieim Testamente freigelassenen Leute sowohl ihre Freiheit alsihren Unterhalt 2 * 8 ) bekommen könnten? Er hat geantwortet:die Freilassungen zwar bestehen, wenn sie anders nicht zuHintergehung der Gläubiger bewirkt worden sind, Vermächt-nisse aber seien, wenn die Erbschaft nicht zahlungsfähig,nicht zu entrichten.

24. Idem lib. sing. Quaest. publice traetat. Ein Un-mündiger wurde Erbe seines Vaters, und bezahlte einen derGläubiger; darauf sagte er sich von der väterlichen Erbschaftlos, und es ward zu dem Nachlasse des Vaters die Gant er-öffnet. Ist nun Das, was der Gläubiger empfangen hat, zurück-zufordern , damit er nicht besser daran sei, als die übrigenGläubiger? Es ist zu unterscheiden, ob er solches durch Be-günstigung erhalten hat oder nicht, so dass, wenn es durcheine Begünstigung von Seiten der Vormünder geschehen 24<J ),der Gläubiger wieder auf denselben Anthcil gesetzt werde,den die übrigen Gläubiger bekommen können; hat er aberseine Forderung mit Recht eingetrieben, die andern Gläubigeraber haben die Eintreibung verabsäumt, und die Sache 25 °)wird mittlerweile verschlechtert, es sei durch Sterblichkeit 25, )>oder durch Entfremdung beweglicher Hinge, oder durch Ve'-

247) Primo gradtt, nicht als Substituten.

248) Der ihnen ncmlich im Testamente vermacht war.

249) S. o. Note 203.

250) Woran sich die Gläubiger ihrer Forderung wegen allein hal-ten können.

251) Z. IJ. eine Viehhcerde. ein Hausgesinde von Sehnen, einMarstall. b