.Panukct. L. L. J\t. 17. De divcrtis rtgulis jurii anlüjui. 1279
140. [182.] ULP. üb. LVI. ad Ed. — Die Abwesenheiteines Solchen, Avelcher um des Staats willen abwesend ist, J ur fWeder ihm noch einem Andern nachtheilig se in,
141. [183.] PAUL. üb. L1V. ad Ed. — Was wider dieRegel des gemeinen Hechts angenommen worden ist, darf ;,„£ahnliche Falle nicht bezogen werden. §. 1. Zwei können nichtein jeder aufs Ganze Erben eines Einzigen sein.
142. [184-] Ip?»« üb. LVI., ad Ed. — Wer schweigt,bekennt nicht schlechterdings, aber es ist doch wahr, dass ernicht leugnet.
143. [185.] ULP. Hb. LXII. ad Ed. — Was Denen,welche contrahirt haben, im Wege steht, wird auch ihren Nach-folgern im Wege stehen.
144. [186.] PAUL. üb. LXII. ad Ed. — Nicht Alles^was erlaubt ist, ist anständig. §. 1. Bei Stipulationen wirdauf die Zeit gesehen, zu welcher wir sie eingehen.
145. [187.] ULP. üb. LXVI. ad Ed. — Niemand scheintDie zu betrügen, welche es wissen und zustimmen.
146. [188.] PAUL. üb. LXII. ad Ed. — Was Jemandgethnn hat, während er Sclave ist, kann ihm nicht nützen,, wenner frei geworden ist.
147. [189.] GAJ. üb. XXIV. ad Ed. prov. — Immerist das Besondere in dem Allgemeinen enthalten.
148. [190.] PAUL. üb. XVI. l/rev. Ed. — Wenn dieWirkungen einer Sache Allen nützen, so müssen auch dieTheiJederselben Allen gehören. 482 )
149. [191-] ULP. üb. LXVII. ad Ed. — Wenn manvon einer Person Gewinn zieht, so muss mau die Handlung der-selben vertreten.
150. [192.] Iuem ''b. LXVIII. ad Ed. —i Es muss dieLage Desjenigen, welcher Etwas besitzt oder hat, und Desjeni-gen, durch dessen böse Absicht es bewirkt worden ist, d,(ss ernicht besass oder hatte, gleich sein.
151. [193.] PAUL. üb. LXIV. ad Ed. — Niemand r fügteinen Schaden zu, wenn er nicht Etwas Unit, was zu thun erkein Recht hat.
152. [194.] ULP. üb. LXIX. ad Ed. —• Das befolgenwir als Recht, dass Alles, was nur immer gewaltsam geschieht,
482) Cujac. und Oothofr. ad li. 1. beziehen diese Stelle: aufdie mittio crediturum in bona debiloris. Die missio eines [ein-zigen Gläubigers hat für alle übrigen die Wirkung, dass uuclisie zu besitzen scheinen, darum kommen ilmen allen auch die'J'beile des verkauften Vermögens (oder nach Cujac. die Theileion alle Dem, was sich auf die nmsia besieht, z, 15. von denwegen derselben aufgewandten Kosten) zu Gute.