1144 Pamikct. L. L. Tit. 1. Ad municipalem et de incolit.
Poiitiern stehe durch Vergünstigung' des grossen PompejuSdas Hecht zu, dass jeder von einer Politischen Mutter Geborneein Politischer Bürger sei. Diese Vergünstigungen beziehenEinige nur auf Kinder von Ungewissem Vater; deren Meinungbilligt jedoch Celsus nicht, da es einer Verordnung, dass einKind von Ungewissem Vater dem Stande der Mutter folgensollte, nicht bedurft hätte; denn welche andre Herkunft hatein solches? [er bezieht es] vielmehr auf solche, die vonEltern aus verschiedenen Städten abstammen.
2. ULP. lib. I. Disput. — Sobald ein Haussohn mit Be-willigung des Vaters zum Decurio gewählt wird, so wirdder Vater für olle Dienste, die dein Sohne als solchen über-tragen werden, gleich als dessen Bürge verpflichtet. DerVater wird aber als einwilligend in das Decurionat seinesSohnes angesehen, wenn er, bei dessen Ernennung anwe-send, derselben nicht widerspricht. Was also der Sohn inöffentlichen Angelegenheiten nur immer thut, dafür muss derVater als Bürge stehen. §. 1. In 6'fFentJichen Angelegenhei-ten Etwas thun heisst aber mit öffentlichen Geldern gebah-ren oder Ausgaben derselben beschliessen. §. 2. Aber auchwenn er 6 ) Aufseher von Bauen oder irgend einem andernöffentlichen Geschäft angestellt hat, ist er 7 ) verantwortlich.§. 3. Auch wenn er einen Nachfolger für sich ernennt 8 ), ver-pflichtet er dadurch den Vater. §. 4. So auch wenn er öffent-liche Gefälle verpachtet hat, haftet der Vater. §. 5. "Wennhingegen der Sohn für Bestellung- von Vormündern nicht ge-sorgt, oder Untüchtige dazu erwählt, oder keine oder nichtausreichende Sicherheit gelodert hat, so ist zwar kein Zwei-fel, dass er selbst verpflichtet ist; der Vater aber haftet nurso weit, als Bürgen in dieser Beziehung zu haften pflegen.Sie haften aber gewöhnlich dafür nicht, — wie von Recht*-lehrcrn und Kescriptcn ausgesprochen ist (relatum et scriptumest) — weil sie dem Gemeinwesen für Schaden zu stehen(rempublicam salvam fore) versprechen, in Hinsicht aufsStadtvermögen aber es für das Gemeinwesen gleichgültig ist».ob Unmündige Vormüuder bekommen.- . §. 6. Wer über sei-nen Urlaub wegbleibt, oder denselben in der Art und Weiseüberschreitet, kann zu Verwaltung des öffentlichen Diensteszurückberufen werden.
f.) Der Sohn. .
7) Der Vater.
8) Obgleich nominare nicht ganz dem deutschen Ernenne»entspricht, da noch die creatio hinzukommen mussle , so sagtdoch auch Vorschlagen wieder zu wenig. S. v. SarignyGesch. des Köm. Rs. im M. A. Th. /. H. :20. f.