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4 (1832)
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1121
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P,VNDEct. L. XLIX. Tit. 16. De re militari. 1121

datenstand geändert hat, ging 1 man von der Todesstrafe ab,■Weil die Truppenzahl meisteiitlieiis durch freiwillig'e Soldatenergänzt wird. §. 11. Wer zur Kriegszeit seinen Sohn demSoldatenstande entzieht, ist mit Verbannung und fdem Ver-luste] eines Theils seines Vermögens zu bestrafen; [geschiehtsolches] im Frieden, so wird derselbe mit Stockschlägen be-*egt, und der Jüngling muss, wenn er ausgemittell, oder spä-ter vom Vater ausgeliefert worden ist, in eine niedere Solda-tenclasse gesetzt werden; denn wer sich von einem Andernhat verführen lassen, verdient keine Nachsicht. §. 12. Wer"ei Ankündigung einer Aushebung wegen eines Krieges sei-nen Sohn verstümmelt hat, damit derselbe zum Kriegsdienste"iitaugläh werde, wird nach dem Befehle des Divus Tra-,lui|| s deportirt. §. 13. Die Verordnungen des Cäsar Ger-"'anicus bezeichneten denjenigen Soldaten als Deserteur, wel-cher lange abwesend gewesen, sodass er [jetzt] unter die Weg-taufer gezählt werden würde 13 °). Allein es mag nun eins °lcher zurückkehren und sich freiwillig stellen, oder ergriffen•lud eingeliefert werden, so entgeht er der Strafe der Deser-1011 5 und es begründet keinen Unterschied, wenn er sichWellt, oder von wem er ergrilTen wird l31 ). §. 14. Man'»mint also [jetzt] das Verbrechen des Weglanfens als daseichtere, gleichwie jenes des Herumstreifens bei Sclaven, doser Desertion als das schwerere, gleichwie jenes des Fh'ich-'8Werdens [bei Sclaven], §. 15. Es werden aber immer diersachen des Ausbleibens erwogen, sowohl warum der [Sol-a tJ ausgeblieben, als auch wo er gewesen, und was er ge-a "; und wenn Krankheit, Neigung zu Eltern und Verwand-en ihn zurückgehalten, wenn er einen fliehenden Sclavenenolgt hat, oder sonst eine Ursache der Art obwaltet, »soJiird Vergebung gewährt; aber auch ein llecrut, der dieUui »>szucht "°cli nicht kennt, erhält Verzeihung., 5. Idem lib. II. de re mil. — Wicht alle Deserteure dü'r-n auf gleiche Weise bestraft werden, sondern es wird so-ohl aufWaffengattung; und Sold, als auch auf den Hang oderaufW verlassenen Platz und Posten, und auf den vorher geführ-« -Lebenswandel Rücksicht genommen; aber auch die Anzahl\* berücksichtigt], ob derselbe allein, oder mit noch Einem,e f . ln ' t Mehreren desertirt ist, oder neben der Desertion> ___/*irgend ein anderes Verbrechen begangen hat; ebenso die

iSO) S. bes. wie!. Lecl. I. 24. Es soll hier gesagt werden, dassle '"'litauische Disciplin lange nicht mehr so streng sei, wie13111 |" ( ' n " ;l "' cu s Zeiten. A. d. R.

ema erlle "t hieraus, dass der Unterschied zwischen demnsor u m | dcserlor sehr vag ist, besonders «enn man /. ;;.Co," ,■ Ve, '8'cicht. 4. A u

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A. d. K.