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Pandect. L. XL1X. Tit. 16. De re militari.
Soldat 12S ) vernommen werden, obsclion die Untersuchunggegen ihn eröffnet, oder derselbe als ein Öffentlich zu Laden-der bezeichnet -worden sei. §. 6. Ein mit Schande Verab-schiedeter ist an seinen Richter 126 ) zurückzusenden, und darfspäter, wenn er in Kriegsdienste treten will, nicht angenom-men werden, obgleich er freigesprochen worden. §. 7. Diewegen Ehebruchs, oder in irgend einem peinlichen ProzesseVerurtheilten dürfen nicht unter die Soldaten aufgenommenwerden. §. 8. Nicht ein Jeder, welcher einen Rechtsstreitgehabt, und deshalb in Kriegsdienste getreten ist, wird desSoldatenstandes beraubt 127 ), wohl aber wer in der AbsichtKriegsdienste genommen hat, um unter dein Vorschützen desSoldatenstandes dem Gegner seine Belangnng kostspieliger zumachen. Es wird jedoch auch Demjenigen nicht leicht ohnevorgängige richterliche Untersuchung 128 ) nachgesehen, welchereine Rechtssache zuvor gehabt 129 ); wenn aber [jener Rechts-streit] sich durch einen Vergleich erledigt hat, so muss ihmNachsicht zu Tlieil werden. Der aus diesem Grunde des Sol-datenstandes Beraubte wird nicht schlechterdings infamirt sein,noch kann ihm verwehrt werden, nach beendigtem Rechts-streite wieder mit dein nemlichen Range als Soldat einzutre-ten; sonst niüsste auch, wenn er den Rechtsstreit aufgäbe,oder sich vergliche, die Ausschliessung fortwährend gegenihn geltend gemacht werden. §. 9. In Betreff Derjenigen,welche nach der Desertion sich nochmals zu Kriegsdienstenanwerben, oder dazu ausheben Hessen, hat unser Kaiser ver-ordnet, dass auch sie inilitairisch zu bestrafen seien. §. 10.Es ist aber ein schwereres Verbrechen, sich dem Militär-dienste zu entziehen, als ihn [auf unerlaubte Weise] zu er-greifen , denn auch Diejenigen, welche sich vor Zeiten beider Aushebung nicht stellten, wurden als Verräther der Frei-heit in Sclaverei gestossen; nachdem sich nun aber der Sol-
125) Und dessen Ablieferung an einen andern Richter sich in'*diesem Dienste nicht verträgt. [Serf ut militiae causa accfdeute audiendui; Hai. bat ubi statt ut. Ich verstehe letzt«'res so, wie übersetzt worden; das folgende «»' dicta cauta etc-versteht Accurs. als quamvis; so wie übersetzt ist, versteh'es schon der Canut der Glosse und bezeugt auch wohl dn fCanjunctiv. A. (1. lt.]
126) Vor welchem er vor seinem Eintritte in den Kriegsdien»'angeklagt worden.
127) t'euerbach a. a. O. §. 493.
128) Extra ordinem judicationii i. e. Mine cognitione judict'-G1 o ssa.
129) Und selbst ohne die Absicht, seinem Gegner die KecW ä 'Verfolgung zii erschweren, in das Heer tritt.