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4 (1832)
Entstehung
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1074
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1074 Pandkct. L. XLIX. Tit. 7. Mhil innovarl appcllat. ittürpoi.

Zelt 33 ) den Bericht inständig. m l öfters verlangt zu Italien,sodass er, wenn er ihn gleich nicht empfängt, hlos diesnachzuweisen hat; denn die Constitutionen eriodern [blosjein inständiges Gesuch Desjenigen, Welcher den Bericht ver-langt. Es ist demnach billig-, dass es dem Empfänger nichtschade, wenn es an Dem lag, welcher den Bericht ausstellensollte, dass er ihn nicht ausgestellt hat.

Siebenter Titel.

Nihil innovari app e llatione interposita.(Dass nach Einwendung der Appellation Mehls verändert werte.)1. ULF. Hb. IV. de Appellat. Nach Einwendung- derAppellation, es mag dieselbe angenommen worden sein,°odernicht, darf in der Zwischenzeit nichts verändert weiden; wem*jiemlich die Appellation angenommen worden, weil sie ange-nommen worden; wenn sie aber [noch] nicht angenommenworden, damit kein Vorgriff in der'Entscheidung' gescheheso lange über die Annahme oder Nichtannahme der Appella-tion berathen wird. §. 1. Ist aber die Appellation angenom-men worden, so wird in so lange nichts verändert werdendürfen, bis über die Appellation erkannt worden ist. §. 2Wenn also Jemand verwiesen worden ist, nnd appeljirt hat'so wird er weder ans Italien, noch aus der Provinz answelcher er verwiesen worden, entfernt werden dürfen. ' §. S.Ans demselben Grunde darf auch Derjenige, welcher von Dem"der das Hecht zu deporliren hat, deportirt oder [dazu] be!zeichnet worden ist, weder in Fesseln gelegt werden, nochirgend eine andere Beschimpfung erfahren, welche Derjenigezu erleiden hat, wer sich bei dem Urtheile beruhigt hatte 3 *) -denn durch die eingewandte Berufung- scheint sein Zustand un-verändert zn sein. §. 4. Wenn demnach Jemand aus dem städti-schen Senate gestossen worden ist: und die Berufung- ergriffen hatso wird derselbe mittlcrweilen aus dem nämlichen Grunde an derVersammlung- noch Theil nehmen können, da es verordnetund Hechtens ist, dass, so lange die Berufung- schwebt, Nichtsverändert werden soll. §. 5. Wenn Jemand wegen mehrererMissethaten verurtheilt worden ist, und wegen einiger appel-

3:s) Von dreUsig 'lagen nämlich.

34) Stattnon adqtueverat" dürfte wohladquicveral" zu lesenein,, da.offenbar von Jemand die Kede ist, welcherfchtapp,- int hat weshalb auch die Glossenee anpellaverat« hin-zusetzt. Will man indessen eine Abänderung hinsichtlich derLesart trcllen, so durfte es vielleicht noch blsser sein quhm«zu streichen,neque ullam aliam injuriam patilur" zu lesenund derogemäss zu übersetzen:etc. etc. erfahren wenn ersich bei dem Grtheile nicht beruhigt hatte." '