Panhect. L. XL VIII. Tit.19. De poenit. 1035
verbrannt, oder am Galgen aufgehängt. §. 2. Die Rädelsfüh-rer bei Aufruhr und Tumult, durch die das Volk in Gährunggesetzt worden, werden nach Maassgabe ihrer Würde entwe-der am Galgen aufgehenkt, oder den wilden Thieren vorge-wogen, oder auf eine Insel deportirt. §. 3. Wer noch nichtmannbare Jungfrauen verführt, wird, wenn er niedern Stan-des ist, zur Bergwerksarbeit verurtheilt, wenn hohem Han-ges aber auf eine Insel verwiesen, oder verbannt. §. 4. Wernicht nachgewiesen hat, dass er mit seinem eigenen Gelde ge-samt Worden sei, kann die Freiheit nicht lodern; er wirdvielmehr demselben Herrn zurückgegeben unter der Strafe,inn m Fesseln zu legen, ci~, wenn der Herr es vorzieht,zur üergwerksarbeit verurtheilt. §. 5. Wer einen Trank zur«ewgebnrt oder einen Liebestrank reicht 206 ), der wird, wenner es auch nicht aus Arglist gethau, dennoch des bösen da-durch gegebenen Beispiels wegen, dafern er niedern Standesist, zur Lergwerksarbeit verurtheilt, wenn hohem Standes,mit eine Insel verwiesen , ,,„d verliert die Hälfte seines Ver-mögens. Ist dadurch eine Frau oder ein Sclave ums Lebengekommen, so werden sie mit der Todesstrafe belegt. §. 6.Jün lestament, das nach keinem Rechte beständig ist, wird«...gestraft unterdrückt; denn es giebt nichts, was aus dem-•selben entweder gelodert werden oder bestehen könnte. §. 7.YVe. emes noch Lebenden Testament eröffnet, vorgelesen,und w,eder zuges.cgelt hat, der haftet durch die Strafe des™pU. .1 -." Ges ^ zes ' »" d es werden Lente nieder.. Standesine.stemheils zu Bergwerksarbeit verurtheilt, oder solche hö-
ern Randes auf eine Insel deportirt. §. 8. Wenn Einer sei-nen Ixeschaftsbesorger überführt hat, er habe Urkunden seinesRechtsstreites dem Gegentheil verrathen, so wird er zu Rerg-VNcrksarbei verurtheilt, wenn er niedern Standes ist, wenn
o un, „eben Einziehung- der Hälfte seines Vermögens, für
demT- ,eSe "- § ;, 9 ' Ww W *» ****** Ui'kun-!Z r U,e " 1U Abwes «-I.eit des Andern herausgegeben,
vtJrL^T* veri ;\ the » h »U der wird nach Ansehen derPerson entweder zu Bergwerksarbeit verurtheilt, oder aufeine Insel deportirt §. 10. Wenn angegeben wird, es seiendie Richter ohne lribunal*") mit Geld bestochen worden, sowerden sie mmtenthcils vom Präsidenten aus der Curie ee-Stossen, oder verbannt, oder auf Zeit verwiesen. §. U. D erSoldat, der mit einem Sehwerte, das ihm gegeben wordenaus dem Gclangniss ausbricht, wird mit dem Tode bestraft'.
20G) S. Marquard. Freher. HaqtQywv lib. I. c. 17. CT, O. I.
8ö3.)207) Judiccs pedanei.