De poenii.
Makel anhängen. Denn es veriüllt ein Jeder seinem Geschicknach seiner That, und Niemand wird Nachfolger eines frem-den Verbrechens; dies haben die Kaiserlichen Brüder den Hie-ropolitanern rescribirt.
27. CALLISTHAT üb. V. de Cognition. —Die KaiserlichenBrüder haben an Arniitiiis Siio rescribirt: ÜieProvinzialpräsiden-ten pflegen in der Hegel die selbstausgesprochenen Erkennt-nisse nicht wieder aufzuheben. Auch rescribirten sie on dieItalierin Vetina: es könne Niemand sein eigenes Erkenntnissändern, und es sei dies etwas völlig Ungewöhnliches. Hatjedoch Jemand von sich selbst Unwahrheiten angegeben, oderist er darum mit der Strafe belegt worden, weil er keine Be-weismittel hatte, er hat diese aber nachher aufgefunden, so istzufolge einiger Kaiserlichen Rescripte, entweder eine Strafmin-derung, oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewil-ligt worden; allein das kann nur von Seiten der Kaiser ge-schehen. §. 1. In Ansehung von Decurionen und der Princi-jialen 201 ) der Provinzialstädte, die ein Capitalverbrechen be-gangen haben, wird durch Kaiserliche Mandate vorgeschrieben,dass, wenn es scheine, als habe einer etwas begangen, -wes-halb er ausserhalb der Provinz auf eine Insel verwiesen wer-den müsse, der Präsident an den Kaiser mit Beifügung desErkenntnisses berichten solle. §. 2. In einem andern flaupt-stiieke der Mandate ist folgende Vorschrift enthalten: wenneinige von den Principalen einer Provinzialstadt einen Stra-ssenrauh oder ein anderes Verbrechen begangen haben, sodasssie eine Capilalstrafe verdient zu haben scheinen, so wirstdu sie gefesselt verwahren, und mir Bericht erstatten, undhinzufügen, was ein jeder begangen habe.
'28. Idem Hb. VI. de Cognition. — Folgendes sinddie Grade der Civilstrafen: als die schwerste Strafe erscheintdie Verurtheilung zum Galgen, ingleichen • das Lebendigver-brennen (das zwar mit Hecht tinter der Benennung derschwersten Strafe begriffen wird, aber darum, weil diese Artvon Strafen erst später erfunden worden ist, jünger als die
£01) Savigny Gcschichto d. B. H. im Mittelalter, Band I. S.71. f.: Nach der herrschenden Meinung, gab es einen engemAuBsebuss unter den Decurionen, die Principalen, um einengewissen 'Th'eil der Geschulte allein zu führen. Allein dieseMeinung ist unrichtig. Zuweilen führt neinlich diesen Titelder erste der Decurionen durch Wahl oder Alter im Dienst;Zuweilen sind die Duumvifn gemeint. Ju andern Stellen wer-den sie den Docinionen augenscheinlich entgegengesetzt, so-dass die decem prirni genieint sind. Dieser Unsicherheit we-gen lasst sieb dieser Ausdruck mei"' auf keine bestimmte Ho-deutung zurückführen, aüeiu die Ansicht vom engein Aussehussist gewiss unrichtig.