1010 Patjijkct. L. XLVU1. Tit. 18. De fjuacitionibtu.
serdem darf der peinlichen Vernehmung' von feindlich gesinntenPersonen kein Glaube beigemessen werden, weil sie leichlUnwahrheiten sagen; doch darf derselbe unter dem Vorgebenvorwaltender Feindschaft der peinlichen Friige auf der andernSeite auch nicht entzogen werden, §. 25. und es muss alsodie Glaubwürdigkeit je nach Belinden der Umstände bestimmtwerden. §. 26. Wenn Jemand Slrassenräuber ausgeliefert bat}so soll, einigen Rescripten zufolge, den Ausliefernden widerjene keine Glaubwürdigkeit beigemessen werden. In andernausführlichem findet sich aber verordnet, dass dies nicht stren-ger gehalten werden solle, als bei andern Personen, sondernes solle nach Erwägung der Sache abgenommen werden, obGlaubwürdigkeit vorhanden sei, oder nicht. Denn die Meistenpllegen aus Besorgniss, dass nicht [ihre Complicen, ] wennsie ergriffen werden, sie anzeigen, dieselben zu verrathen, uciu-lich in der Absicht, sich dadurch Straflosigkeit zu sichern,weil jenen, wenn sie Die, welche sie verrathen haben, auchangeben, so leicht nicht geglaubt wird. Doch durf ihnennicht schlechthin Straflosigkeit in Folge Verralhs dieser Artzugestanden, noch auch ihr Anführen von der Hand gewiesen■werden, wenn sie sagen, sie seien darum von jenen ange-geben worden, dass sie dieselben ausgeliefert hätten; denn dervorgegebene Grund, einer wider ihn gesponnenen Lüge undwissentlich falschen Anklage ist gar nicht unbedeutend 1C1 ).§. 27. Wer aus freien Stücken angiebt, er habe ein Verbre-chen begangen, dem darf nicht immer geglaubt werden, dennzuweilen geschehen Geständnisse aus Furcht oder einer andernUrsache. Es ist auch ein Brief der kaiserlichen Gebrüder auVoconius Saxa vorhanden, worin es heisst, es müsse Derje-nige freigegeben werden, der ein Geständniss gegen sich selbstabgelegt hätte, nach dessen Verurtheilting über seine Unschuldsich Gewissheit ergeben habe. Es lautet derselbe wörtlichalso: Sehr vorsichtig und aus einem vortrefflichenGrund« der Humanität, mein lieber Saxa, hast dtiden Sclaven Primitivus, der verdächtig war, einenMord sich aus Furcht, zu seinem Herrn zurückzu-kehren, angedichtet zu haben, indem er auf seinefalsche Angabe beharrte, verurtheilt, in der Ab-
161) Dieser §. will allerdjag» mit Aufmerksamkeit behandelt sein,indessen ist es ganz unverzeihlich, was Jens. Slrict.y. 500. st/.daran ememlirl, und nur seiner bekannten '<vcu Idee zuzu-schreiben; denn Alles, was er, nicht kritisircml, sondern alleGesetze der Kritik mit Füssen tretend, vorbringt, liegt klarvor den Augen jedes Aufmerksamen. Allerding« ist die Unter-scheidung d,r verschiedenen Personen in diesem §. nicht sehrstreng«, allein das findet sich ja gerade bei Ulpian sehr häufig.