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4 (1832)
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997
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1'andkct. \a. XLVJII. Tit. 10. AdScimlitscont. Turpil/iau.etc. 997

beweisen kann, sogleich angenommen, dass er ein wissentlichfalscher Ankläger sei; di e Untersuchung dieses Punktes wirdvielmehr dem Ermessen des erkennenden Richters überlassender nach Lossprech.mg des Angeschuldigten dazu schreitet,die Absicht des Ankläger» zu erörtern, ans welcher Veranlas-sung er zur Anklage geschritten sei. Befindet er seinen Irr-1 nun als einen rechtmässigen, so spricht er ihn los, ertappt erihn aber auf einer klaren wissentlich falschen Anklag-e, solegt er ihm die gesetzmäßige Strafe auf. §. 4. Beides wirddurch die Worte des Rechtsspruchs selbst dargetlian. Demibat er so erkennt, du hast nicht bewie sen, so schont ersein; hat er aber so gesagt: dn hast wissentlich fal-sche Anklage erhoben, so hat er ihn verurtheilt. Undwenn er auch über die Strafe nichts hinzugefügt hat, so wirddennoch die Wirkung des Gesetzes wider ihn in Thätigkeitgesetzt; denn wie P api„i a „„ s gesagt hat, beruhet die Frage,welche tl.atsachl.ch ist, im Ermessen des Richters, allein dieVerfolgung der Strafe wird nicht in seinen Willen gestellt,sondern der Autorität des Gesetzes vorbehalten. §. 5. Es kannFrage erhoben werden, ob, wenn er so erklärt hat: Luciuslitius erscheint als verwegener Ankläger, er da-mit einen wissentlich falschen Ankläger ausgesprochen zn ha-be» scheine? Und Papinianns hat geantwortet: Verwe-genheit erhalte die Begnadigung des Leichtsinns, und unüber-legte Hitze trelfe i»ckt der Vorwurf der wissentlich falschenAnklage, und jener brauche deshalb keine Strafe zu leiden.§. 6. Ein Pravancator ist, wie wir gezeigt haben, Derjenige,wer mit dem Angeschuldigten in Einverständniss ist, und dasAmt des Anklagers achselträgerisch verwaltet, nemlich dadurch,dass er die eigenen Beweise nicht vorbringt und die falschenEntschuldigungen des Angeklagten zulässt. §. 7. Wer aberohne erfolgte Niederschlagung »3) von der A „y ab ta „.den hat, der wird gestraft. §. 8. Niederschlagung pjWt vonden Präsidenten privatim gelodert und verlangt zu werdenebenso vor dem iribunale, aber nicht ausser dem Tribunale!und es kann der Präsident diese Erörterung keinem Andernübertragen. §. 9. Wem. Einer und derselbe die ue.ulichePerson mehrerer Verbrechen berüchtigt hat, so muss er fürjedes einzelne Niederschlagung suchen; sonst wird er, je nach-dem er sich vergangen, desfalls mit der Strafe des Senatsbe-schlusses heimgesucht. §. 10. Es hat Derjenige eine Anklageerhoben, der durch eine Einrede abgewehrt werden konnte

133) Abolitio wird nemlich, wie hier zu verstehen ist, durchden Accmator gesucht; über diesen Gegenstand s. vorzüirlh-hM a 11 h a e u s de Crimin. p. 853. ^ l

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