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4 (1832)
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988
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988 Pandect. L. XLVIII. Tit. 12. De lege Julia de annona.

nem, anch aar das aller geringste zn nelimeTi. §. 2. Auch,ist vorgeschrieben, doss die Errichtung eines öffentlichenBaues, die öffentliche Getreideaustheilung, Verabreichungund Billigung 119 ), sowie die Ausbesserung in Dach und Fachnicht eher als geschehen und entrichtet betrachtet werden soll,bis Alles contractgeniiiss vollendet, gebilligt und entrichtetworden ist. §. 3. Heutzutage wird ausserordentlicherweise 12 °)nach dem Julischen Gesetze über Beugung des Rechts ansParteilichkeit gestraft, und zwar meistens mit der Verbannung,oder noch härter, je nach der Grösse des Verbrechens. Dennwenn nun Einer Geld erhalten hat, um einen Menschen zntö'dten, oder, wenn auch nicht angenommen, dennoch in derHitze Jemanden hat ums Leben bringen lassen, der entwederunschuldig war, oder den er nicht strafen durfte? — Hieriiiuss Todesstrafe, oder wenigstens Deportation auf eine Insol,wie meistens geschehen, erfolgen.

8. PAUL. lib. LIV. ad Ed. — Was dem Geseze überBeugung des Rechts aus Parteilichkeit zufolge dem Proconsuloder Prätor geschenkt worden ist, wird nicht ersessen wer-den können. §. 1. Dasselbe Gesetz hebt zu diesem Ende umhöhere oder niedere Preise geschehene Verkäufe und Verpach-tungen als ungültig auf, und verhindert die Ersitzung, bevorder Gegenstand in die Gew r alt Dessen, von dein er ausgegan-gen oder dessen Erben [zurück] kommt.

9. PAP1N. lib. XV. Respons. — Wer ein ihm öffent-lich übertragenes Amt gegen Empfang von Geld veruntreuethat, wird des Verbrechens der Beugung des Rechts aus Par-teilichkeit angeklagt.

Zwölfter Titel.

De lege Julia de annona.(Vom Julischen Gesetze über Vor- und Aufkauf •»»).1. MARCIAJV. lib. II. Inst. — Zwischen Sclaven undHerrn findet ein Verfahren statt, wenn Erstercr angiebt, Letz-

119) Approbandam. liudaeus /. I. jp. 48. macht hier einigeüberflüssige Verbcsserungsvcr.suche; man vgl. besonders C u-jac. Obs. XI. 2'. und Jac. l,ect. /. /. Die Stelle ist vor-züglich von Vorstehern des Gemeinwesens im Gegensatz zu inEntreprise oder Lieferung gegebenen öffentlichen Bauten undBedürfnissen zu verstehen. Die Approbalio geschieht durchKunstverständige. Di r k s o n ;i. a. O. S. ;}22. emendirt adpen-dendum nach Turnet). Adeer». II. 13. ,

li'O) S. /. 8. de publ. judic.

121) Annona, eigentlich Getreide, heisst hier soviel, als aller Le-bensbedarf und Nahrungsmittel im Allgemeinen; indessen ver-steht man ja auch im Deutschen den obigen Ausdruck, fürden an allen dgl. Sachen, obschon man nur Kornaufkaufu. b. w. sagt. Tittmann a. a. O. §. 555.