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4 (1832)
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800
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800 Panbect. L. XL.VI. Tit. 8. Ilatam reuthat/eriet de ratihabilioyie.

dass, wenn Wiedereinsetzung' in den vorigen Stand ertheiltwäre 187 ), weder die Condiction der Nichtschuld, noch dieStipulation verfalle 188 ), und dasselbe würde eintreten, wennein Minderjähriger die Handlung eines falschen Procurator ge-nehmigt haben sollte. Und darum wird 189 ) , wenn ein Auf-trag vorhergegangen ist, so Sicherheit zu geben sein: [Ge-lobst du,] wenn jeuer oder seine Erben, oder Der,welchen jene Sache, wegen welcher geklagt wird,angehen wird, in den vorigen Stand wiederein-gesetzt sein wird, soviel Geld, als jene Sache be-tragen wird, zu geben? Wenn über kein Auftrag Statt-findet, so wird es vorsichtiger sein, wenn dies auch den ge-wöhnlichen Worten [der Siclierheitsbestcllungj wegen der Ge-nehmigung, wenn man darüber übereinkommt, hinzugefügtwird 190 ). Sonst, wenn man nicht übereinkommen, und derminderjährige Gläubiger nicht einwilligen sollte, so wird [demSchuldner] die Klage gegeben werden müssen ial ). §. 1. Einfalscher Procurator hat wegen Genehmigung Sicherheit gege-ben, und dann der Geschäfisherr gegen die Entscheidung desRichters, da der Procurator besiegt war, nppelfirt. Es ist of-fenbar gewesen, dass die Bedingung der Stipulation weggefallensei, da er zu dem Allen gemeinen liülfsinittcl seine Zu-flucht genommen hatte 192 ). Wenn "her der Geschäftherr, daer nicht genehmigt hatte, das Geld eingefordert haben wird,

187) Wenn der Minderjährige gegen die erhaltene Zahlung, z. U.weil er das Geld verloren hatte, in integrum restituirt wäre;dlfes setzt voraus, dass er die Zahlung genehmigt habe, sonstWürde es keiner in integrum reut, bedurft haben.

188) D. h. der Schuldner kann weder das Gezahlte vom Procu-rator mit der indebiti condictio zurückfordern, noch aus derttipulatio de rata klagen.

189) Pap in ian u s giebt im Folgenden ein Mittel an, durchwelches sich der Schuldner in dem vorliegenden Kall Regendie für ihn aus der restitutio seines minderjährigen Gläubigersentstehenden Nachtheile von dem Stellvertreter des Gläubigers,welcher entweder im Auftrag oder ohne solchen für Letzterndie Zahlung erhebt, Sicherheit verschallen könne.

190) Diesen ohne Zweifel richtigen Sinn erhalt die Stelle erstdann, wenn man den in den Gothofred. u. and. Ausgabenvor hacc guoque etc. befindlichen Punct streicht. S. Schul-ung Not. ad D. I. I. p. 148.

191) D. h. wenn weder die cautio de rata in Folge der VSeber-einkunft der Parteien geleistet sein, noch der Gläubiger dieZahlung an den Procurator genehmigt haben wild, so hat der

Schuldner gegen den Procurator die condictio indebiti. S. Cuj,Observatt. XXtV. c. 28.

192) I). h. dadurch, dass der dominus appellirte, hat er die Hand-lungen des Procurator'Stillschweigend genehmigt, und es kannalso gegen diesen aus der cautio rali nicht geklagt werden.