Panuecx. L. XL VI. Tit. 5. De stipulalioniltus praetoriis. 783
ich dir [deine Schuld] durch Acceptilation erlassen habe, sobin ich um nichts mehr von der Verbindlichkeit gegen dichbefreit. Paulus [bemerkt hierzu:] Im Gegentheil, wenn eineMiethe und Vermiethnng, ein Kauf und Verkauf durch Ue-bereinkunft geschlossen worden ist, und der Contract nochnicht erfüllt ist 15G ), so werden durch die Acceptilation, wenn-gleich sie nur von dem einen von beiden Theilen vorgenom-men worden ist, Beide von ihrer Verbindlichkeit befreit.
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Fünfter Titel.
De stipulationibus praetoriis.
(Von den prälorüchen Stipulationen.)
1. ULP. lib. LXX. ad Ed. — Es scheint drei Arten vonprätorischen Stipulationen 1S7 ) zu geben : processualische, sicher-heitliche, gemeinsame. §. 1. Processualische nennen wir diejeni-gen, welche wegen eines Processes eingegangen werden, damit ergesichert werde, Sc. B. dass dem Urtheil Genüge geschehen solle,die in Folge des Einspruchs wegen eines neuen Werkes.§. 2. Sicherheitliche aber sind diejenigen, welche so gut, alseine Klage sind, und statt finden, damit eine neue Klagevorhanden sei, wie die Stipulationen wegen Vermächtnisse,wegen der Vormundschaft, dass die Sache genehmigt werde,wegen drohenden Schadens. §. 3. Gemeinsame Stipulationen sinddie, welche wegen der Stellung vor Gericht eingegangen werden.§. 4. Und man muss wissen, dass alle Stipulationen ihrer Nalurnach sicherheitlich sind; denn das Avird bei Stipulationen beab-sichtigt, dass Jemand durch die eingegangene Stipulation sichererund beruhigter sei. §. 5. Unter jenen prätorischen Stipulatio-nen giebt es einige, welche Bürgschaft, einige, welche einblosses Versprechen 1S8 ) erfordern; aber es giebt sehr wenige,welche ein blosses Versprechen enthalten, und, wenn dieseaufgezählt sind, so wird daraus hervorgehen, dass die übrigennicht Versprechungen, sondern Bürgschaften seien. §. 6. Alsodie Stipulation in Folge des Einspruchs wegen eines neue«Werkes enthält bald eine Bürgschaft, bald ein [blosses] Ver-sprechen. Wir wollen also sehen, in Folge welchen Ein-spruchs wegen eines Neubaues Bürgschaft gestellt werden
156) Et nondum res inlercessit.
157) Diese sind wiederum eine von den vier Arten von Stipula-tionen überhaupt. S. tit. Init. de div. »tip. III. 18. (19.) u. L. 5.D. de verb. obl. 45. 1, Uebrigens hat hier stipulatio die Be-deutung von caulio (Sicherheitsleistung). Vgl. v. Glück 111.S. 428. ff. u. Mühlenbruch Doctr. Fand. §. 142. (ed. 2.)od. §. 126. (ed. 3.)
158) In Stiuulationsforni.