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Pa.ndf.ct. L. XLH. Tit. 2. De confenii.
stellt die Einrede der, wenn gleich unter Andern, abgetirtliej''ten Sache deshalb entgegen, weil mit seinem Willen über e '"Recht, das er von dem Processführenden herleitete, g' cl "'theilt worden ist. Denn mich wenn mein Freigelassener, u"' 0meiner Intervention, fiir den Sclaven oder Freigelassenen c'!!fAndern erkannt wird, ist das Urtheil mir nachtheilig'. *''anderer Fall ist es, wenn Titius gegen dich anf ein La«"?"klagt, welches mich ich, ohne jedoch mein Recht von 'fit'"herzuleiten, als mein anspreche. Denn wird gleich mit ^, euem Wissen gegen den Titius geurtheilt, so thut mir <".doch keinen Eintrag-, weil ich weder ans dem Rechte, ^'welchem Titins unterlegen hat, klage, noch auch den L" ,habe hindern können, von seinem Rechte Gebrauch zu mach e '■wie ich dies oben auch beim Miterben bemerkt habe. . .
1 SCAEVOLA üb. XXV. Big. — Einer, der anf «f
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Geschäftsbesorgungsklage verurtheilt worden war, apP c ' |'und die Sache zog sich in die Länge. Da nun seine Al.-il.ioii fiir unbegründet erkannt wurde, so wurde gefrag*
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wegen des verspäteten Erkenntnisses für die Zwischenzeitder Summe, auf welche die Verurtheilung ging-, Zinsenriiehtet werden miissten? Er antwortete, nach den vorgetrag 61Umständen sei eine abgeleitete (utilis) Klage zu gestatte!*'
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Zweiter Titel.confeasis.(Von Geständigen.)
1. PAUL. lib.LVI. ad Ed. — Ein Geständiger gilt «jjj£Verurlheilleu gleich, da er gewissermaassen durch seu»e»ne» Ausspruch verurllieilt ist. ,, 0
2. ULP. lib. LVIII. ad Ed. — Wer irrt, gilt »«* l ty,geständig, er miisste denn die Rechte nicht gekannt habe' ,n
3. PAUL. lib. IX. ad Plaut. — Julianns sagt: . w^Jemand einräume, dass er ein gewisses Vermäcbtniss » c jjosei, so sei er schlechterdings zu verurteilen, wenn a ",7ß);vennaclite Sache nie existirt oder zu existiren aufgehört, jfdjso nemlic/i, dass er zur Leistung- des Wcrlhs verortheidenn der Geständige wird dem Verurtheilten gleicbgeW ^
4. Idem lib. XV. ad Flaut. — Wenn Jemand, J"^j^Aquiüschen Gesetz -verklagt, einräumt: er habe den Lo
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75) D. h. er müaste denn aus Rechtairrthum sieb *.» " ufll \ Mbincllk-hkeit bekannt haben, <lic aus den vorhandenen ^ g, /.bekannten Thatsachen eigentlich, nicht folgte. B. «• J '
76) Wenn er Deutlich dies gewusst hat. fr. 3 u. 8. «•