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4 (1832)
Entstehung
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335
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Pamdkct. L. XLI. Tit. f, Prodonato. 335

ist entsprechend, dass der vom Vater zum 1<V1

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3. POMPON. lib. XXIII. ad Quint. Muc. J' Die Me-Bten haben geglaubt, dass, wenn ich Erbe se , und c lS"

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Sechster Titel.

Pro d o n a t o.

(Ah geschenkt.)

1. PAUL. lib. L1V. ad Ed. Als geschenkt ersitztDerjenige, dem eine Sache auf den Grund einer Schenkungübergebenworden ist; und es ist nicht hinreichend, es blos zuglauben, sondern die Schenkung' imiss in der That geschehnsein. §. 1. Wenn der Vater seinem Sohne, den er In derGewalt hat, Etwas schenkt, und darauf stirbt, so wird derSohn es nicht als geschenkt ersitzen, weil diese Schenkungungültig ist. §. 2. Wenn eine Schenkung- zwischen Mann undFrau geschehen ist, so fallt die Ersitzung' weg. Ingleichen,sagt Cassius, fällt die Ersitzung weg, wenn der Mann derFrau eine Sache geschenkt hat, und eine Ehescheidung erfolgtist, weil sie sich den Grund ihres Besitzes nicht selbst ver-ändern kann; an einein andern Orte sagt er, sie werde nachgeschehener Ehescheidung dann ersitzen, wenn ihr der Manndie Sache gelassen, und also angenommen werden, als habeer sie ihr erst jetzt geschenkt.

2. MARCEIJL. lib. XXII. Dig. Wenn Derjenige, wereine fremde Sache verschenkt hat, beschlossen hat, die Schen-kung- zu widerrufen, so wird die Ersitzung doch fortgehen,wenn er auch die Klage schon angezeigt, und die Sache kla-gend zu fordern angefangen hat.

3. POMPON. lih. XXIV. ad Quint. Muc. Wenn derMann die Frau oder die Frau dem Manne ein Geschenk ge-macht hat, und der Gegenstand des Geschenks ein fremder ge-wesen ist, so ist die Meinung des Trebatiiis richtig, dass,wenn der Schenker nicht ärmer würde, die Ersitzung für denBesitzer vor sich gehe 108 ).

10S) S. Unterholzner TM. 1. S. 394.