Druckschrift 
4 (1832)
Entstehung
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326
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Pandect. L. XLI. Tit. 4. Pro emtore.

Vierter Titel.

Pro emtore.

(Als Käufer ")).

i, GAJ. üb. VI. ad Ed. prov. Der Besitzer, welcher[für eine von ihm eingeklagte Sache] die Streitwürderung er-legt hat, fängt von da an als Käufer zu besitzen.

2. PAUL. üb. LIV. ad Ed. Als Käufer besitzt Der-jenige, wer wirklich gekauft hat; es genügt dabei nicht, dasSer nur in der Meinung; gestanden habe, als Käufer zu besitzen»sondern es muss ein wirklicher Kauf zum Grunde liegen«Wenn ich aber in dem Glauben, es [im Allgemeinen] schuldigzu sein, dir, ohne dass du um das wahre Verhältnis» weiss*»Etwas übergebe, so wirst du ersitzen. Weshalb wirst du dahernicht ersitzen, wenn ich glaube, dass ich dir verkauft hab e >iind übergebe? Weil bei den übrigen Contractcn [der g llteGlaube zur] Zeit der Ueberg-abe genügt. Wenn ich iieinli 0 "wissentlich eine fremde Sache stipuüre, werde ich sie n« rdann ersitzen, wenn ich zu der Zeit, wo sie mir übergebe 1 'wird, glaube, dass sie dem Andern gehöre, allein beim K 8 'wird auch der Zeitpunkt berücksichtigt, wo der Contract $'geschlossen wird; darum muss man sowohl den Kauf "guten Glauben geschlossen, als den Besitz im guten Gla'^ferlangt haben. §. 1. Das Besitzverhältniss ist von dem ^~siUungsverhältniss wesentlich verschieden; denn man k» 11von Jemand sagen, er habe wirklich gekauft, aber im scJJ ßCten Glauben; auf diese W^eise bezitzt Derjenige als Käii> e iwer wissentlich eine fremde Sache gekauft hat, obwohl ^nicht ersitzt. §. 2. Wenn ein Kauf unter einer Beding'*'""geschlossen worden ist, so ersitzt der Käufer während « clObsclrwebens nicht. Dasselbe hat statt, wenn er glaubt»sei eine Bedingung eingetreten, die noch nicht eingetr«;ist; denn er steht dann Dem gleich, welcher glaub!:, g e e9zw haben. Umgekehrt, wenn sie eingetreten ist, und crnicht weiss, so kann mit Sabiims, der mehr auf die »' a *heit als das Dafürhalten sieht, behauptet werden, dass ersitze. Doch findet hier ö2 ) einige Verschiedenheit statt, i ,lde

91) Was hier zu ergänzen und hinzuzudenken ist, ergiebt gdas eiste Gesetz, .sowie das zweite. _ se \\t

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UnterholzneT erläutert diese« Gesetz Tbl. I. S. 407- ^ gS tit. Der Gedankengang im obigen §. ist der: Sabinu« ' $ye Utucapia des Indiums angeachtet eintreten, in'' 1 ' 1 " reC h'"bei van dem angegebenen Grundsata ausgeht, der « lu ' s , nC esfertigt, wenn man vom wahren EigentnUmer kauft, oi ,j,itzu glauben, dass et es sei. Paulus tritt dem ''<"> a ,iilaber, diese Fälle seien nicht völlig gleich (indem, wenn«