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PaNdECT, L. XLI. 11t. 3. De usurpationib. et usucapionib. 315
die da glaubten, dass jedweder die Sache, an der er den Be-sitz im guten Glauben erlangt habe, als sein ersitzen könne,ohne dass darauf etwas ankomme, ob er sie gekauft habe,oder nicht, oder ob sie ihm geschenkt worden sei, oder nicht,sobald er nur glaube, dass das Eine oder das Andere gesche-hen sei, weil weder die Ersitzung als Vermächtnis», noch alsGeschenkt, noch als Mitgift gelte, wenn keine Schenkung-,keine Mitgift, oder kein Vennäehtuiss erfolgt sei. Dasselbei&g'ilt von der Slreitwürdcrung, sodass er nicht ersitzen könne,wenn er sich nicht derselben wirklich unterworfen habe.
28. POMPON. lib. XVII. ad Sabin. — Wenn dem Sla-ven eines Wahnsinnigen oder Rindes eine Sache übergebenworden ist, so können diese Personen, wie bekannt, durchihn ersitzen 73 ).
29. Idem lib. XXII. ad Sabin. — Während ich alleinErbe war, aber glaubte, du seiest auch zur Hiilfte Erbe, habeich die Erbschaftssachen zur Hälfte übergeben; hier sprichtmehr dafür, dass du dieselben nicht ersitzen könnest, WeilDasjenige auch nicht als Erbgut ersessen werden kann, waswider den Erben ersessen worden ist, und du gar keinen an-dern Grund des Besitzes hast; dies gilt jedoch nur dann sowenn es nicht in Folge eines Vergleiches geschehen ist. Das-selbe lassen wir gelten, wenn du auch glaubst, du seiestErbe, denn liier wird dir auch der Besitz des wahren Erbenentgegenstelm 7 *).
30. Idem lib. XXX. ad Sabin ___Ob eine Vermischung-
[verschiedener] Gegenstände die vorangegangene Ersitzung- ei-nes jeden [einzelnen] unterbreche, ist die Frage. Es g-iebtdrei Arten von Körpern, erstens solche, die aus einem Gan-zen bestehen, griechisch fjvw/.dvov (einheitig'), wie ein Sclnve,ein Balken, ein Stein und dergleichen mehr; zweitens solche,die aus zusammen gesetzten, d. h. aus mehreren aneinanderhän-genden bestehen, avvr}i.if.itvov (zusammengesetzt) genannt, wieein Haus, ein Schilf, ein .Schrank-, drittens solche, die ausverschiedenen [einzelnen] bestehen, wie mehrere, nicht von
einander für sich bestehende, sondern unter einem Namen be-griil'ene Körper, z. B. ein Volk, eine Legion, eine Heerde.Die erste Art kann rücksichth'ch der Ersitzung- zu keinen FragenWeiter Veranlassung geben, wohl aber die zweite und diedritte. §. J. Labeo schreibt iu de« Büchern seiner Briefe,d;i sS , wenn Derjenige, dem zur Ersitzung von Dachziegelnoder Säulen [nur noch] zehn Tage fehlten, dieselben iu ein
73) Ex peculiari cauta, s. Untcrholzner Tbl. J. 8, 418-Arfm, 418.
74) Untcrholzner, TW. \. S. 372. Anm. 371.