Druckschrift 
4 (1832)
Entstehung
Seite
314
Einzelbild herunterladen
 

314 Paxdegt. L. XLI. Tit. 3. De uturpationib. et usueapiuuib.

Grund und Boden, und dem, was darauf gebaut i3t, und dergesammte Inbegriff beider durch den die für unbeweglicheGegenstände bestimmte Zeit über dauernden Besitz das Eigen-tliuin ändert 71 ). §. 1. "Wenn aber eine Säule entwährt "wor-den ist, so kannst du, meiner Ansicht zufolge, wider den Ver-käufer rechtlichermaassen Klage erheben, und auf diese WeiseSchadloshaltung erlangen. §. 2. Wenn aber ein Haus nieder-gerissen worden ist, so müssen die beweglichen Gegenständevon Neuem in Besitz genommen werden, damit sie binnen derfür die Ersitzung beweglicher Gegenstände bestimmten Zeitersessen werden, und man kann sich der Zeit, welche hin-durch sie im Gebäude steckten, dazu rechtlichermaassen nichtbedienen; denn ebensowenig du dieselben allein und getrenntvom Gebäude besessen hast, sind sie auch nicht einzeln fürsich und getrennt, da sie mit dem Gebäude zusammengehangenhaben, bei dir gewesen, wenn dasselbe niedergerissen wor-den, welches selbst Dinge dieser Art enthielt 72 ); denn eSkann keinen Falls als zulässig angenommen werden, dass die-selbe Sache als eine unbewegliche und eine bewegliche be-sessen worden sei.

'24. POMPON. lib. XXIV. ad Quint. Muc. — Wo ein

Gesetz die Ersitzung verbietet, nützt dem Besitzer der guteGlaube nichts. §. 1. Zuweilen läuft die Ersitzung dem Erbenfort, wenn sie auch vom Erblasser gar nicht angefangen wor-den ist, z. B. wenn dem nicht aus der Person, sondern ausder Sache entgegenstehenden [Besitz-Jmangel abgeholfen XfOt'den ist, etwa also eine dein Fiscus gehörige Sache, oder ein«gestohlene, oder gewaltsam in Besitz genommene dies zu s eJjlaufgehört hat.

25. LICIN. RUFW. Jib. I. Regulär. — Ohne Besitz kn»»

keine Ersitzung Stattfinden.

26. ULP. lib. XXIX. ad Sabin. — Was sich über demGrund und Boden darauf gebaut befindet, kann ohne letzte 1 '"durch lange Zeit nicht ersessen werden.

27. Idbm Vit. XXXI. ad Sabin. — Celans, sagt »»

vierunddreissigsten Buche, es seien Diejenigen im Irrthiuu,

O.

71) Die Schlussworte ebenfalls nach Savigny a. .i. v..

72) Einen andern als obigen Sinn bringe Ich aus dem jede» n\f,GOirmnpirten .Satz: nam quemadmod. eas tulas el separ. ab ae J^nun pottediiti, sie nec peucs le uingulae aul separ. fucruiicokaerenlibiis las in aedif., depositis nedibus, qaue hoc SH.-'L-ipsum possidott, nicht heraus; das cl uird wohl ""*{*„ ja»ein, ist (wie in unser«! Text) auch in vielen Ausgaben

Klammern, und fehlt im Mscrpt. Rehd. (Gott. C. 3. A US S5;V,', y.

Uni. schiebt vor depus. nec ein; wiu Un terh olzner *"•165. nach seiner Abtheilung die Stelle versteht, ist nur IH»°stundlich.