Druckschrift 
4 (1832)
Entstehung
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302
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302 Pandkct. L. XLI. Tit. 3. De murpalionib. et ttsucapionil.

■wenn mir mein Sclave eine Sache entwendet Iiat, nBCnWaber dieselbe an ihre Stelle wiederhinschaift, dieselbe ersesse»

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me ignorante gehört zu sulrcpta tit, und nicht zu deinde; Wes so gemeint, wie V. Will, so stände deinde jeden falls vFerner 2) sind Paul, und Labeo hier Bar nicht >

mc ign.Streit;

Streit; allerdings ist die Bemerkung von commodiut an **solche des Paul., aber er corrigirt den Labeo nicht, s0 ". , crer ergänzt ihn; dies heweist nicht nur die Sache und 0Zusammenhang selbst, sondern hauptsächlich der A» ^}"'°,' tcommodiua dicilur etc. Mit diesem Ausdrucke Wird nie ll " .und absolut widersprochen, sondern nur modificirt, ^vollständigt, besonders da, wo der allgemeine N u t J<,in Schutz genommen tat; diese Bedeutung kann man z» »ji e .

de Verlor. Form, von Iläncl noch hinzusetzen. 3) l n

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ser Beziehung heisst es dann: nee enim »nfficit etc. ^lieh für das zu begünstigende Verhältnis» des Herrn zun' *', j ltven, und dessen Erwerb durch diesen, und hatte er vi( a ,jshier noch dasselbe Thema vor Augen, was er Uli. cod., w .° te {diese Stelle auch genommen, in l. 1. §. 5. I). de acqu* r 'amitt. poti. behandelt hat. 4) Das folgende ignorante ine .% ti )bort aber zu perdidit, und nicht (wie auch unser TeX*. ' iU fzu adprehendat. Hiernach lässt sich nun 5) teiero au« ' ^den Verlust allein, und nicht auf die Wjcdeieiiangu"£ ( ,j lfziehen. 6) Ganz falsch verstellt U. dies so: dass aucl» t(und nicht blos der Sclave) gewusst habe; allein

Gegensatz ist gar nicht vorhanden, weil vom icire des ' njeh'überhaupt keine, Hede ist, etiam »i ist = etti, licet, und a j-cliamri ego iciero. 7) Der Satz von: nee enim tvjjttt *p ar #)»prehendat ist ein wahrer Zwischensatz, und kann in ' '^ 0 iothese eingeschlossen werden; der Hauptsatz gebt mit «> u ,c

in peculio etc. fort. Welche völlig- zerrissene («'cfl.n'bt' ^j,

Märe es, «»' modo etc. dem Lubco wic.dcrzuziieiguen . -* w ; e .lieh 8) dass der Herr wissen müsse, dass re» pecultaft*^fi,deierlangt sei, ist aus §. 8. ebensowenig zu sch/iesscn > r ,111spricht blos von rebus non peculinribim, und bebt '.'"'"ih-s""'ideouue an, weil gerade gleich vorher für solche eine ^^ePdere Bestimmung getroffen Ist. In extento und In freier ^„jsetzung sagt also die Stelle Folgende*: Labeo sag ' „i etmeinem Sclaven eine re* pecul. entwendet worden '" l ' a jt z 11 '

sie wiedererlangt hat, so ist sie co ipto In meine t* e, reW , u ss'rückgetreten, ich mag von der Entwendung nichts f, ^,ie-haben, oder weder von der Entwendung, noch von < ^ |je-

.dererlangung. Als vorteilhafter für mich, als " c, ' r ül)S tig' ttracht des Verhältnisses zum Sclaven, das überall "%, al'"'wird, wird aber von Andern behauptet (oder Uta» * de"'behaupten), dass dies auch der Fall sei, wenn «'" . de""Verluste gewusst und nichts von der Wiederenangu 6 g^t«in dieser Hinsicht ist es nicht ausreichend, wenn '" , k«"'nur die Sache sollte ohne mein Wissen wiedereTiang gg T# f-nen, die er verloren hat, ohne dass ich darum■ x Y eI ' s0 lle «£steht sich, dass es mein Wille sein müsse, der ScWr^ e „t-Sache als re* ptcut. fortbehalten, was präsomirt . „. Ül' ugegengesetzten Falls muss ich den Besitz selbst eria 0