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4 (1832)
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248
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248 PAiypppT, L, XLI. Tit. 1. De actjuirendo rerum dominio.

wiedergewonnen hat, hört es auf, unser zu sein, und wif' 1wieder Dem, der sich seiner bemächtigt, zubehörig,

4. FLORENTIN. Hb. VI. Inst. es inüsste denn ge-zähmt herausgelassen werden und zurückzukehren pflegen.

5. GAJ, üb, II, Jter. quotid. s. Aur. Dass es die natu>liehe Freiheit wiedergewinne, wird dann angenommen, we" ne« au« unsern Augen entflohen, oder zwar noch in unser) 0Gesichtskreis, jedoch dergestalt sich befindet, dass seine Ver-folgung schwer hält. §. 1. Darüber ist die Frage entstände»»ob ein wildes Thier, das dergestalt verwundet ist, dass eSgefangen werden kann, sogleich unser werde? Treb a 'tius nahm an, es werde sogleich unser, und zwar werde e »so lange als unser betrachtet, als wir es verfolgen; sobi»wir von seiner Verfolgung ablassen, höre es auf unser *sein, und werde wieder Dessen, der sich seiner bemächtig»wenn es daher, solange wir es verfolgen, ein Anderer £fangen hat, und zwar in der Absicht, den Gewinn selbst lmachen, so wird angenommen, dass er einen Diebstahl g e onng begangen habe, Die Meisten haben aber als Regel Wf 'nominell, dass es nicht eher unser werde, als wenn W"*gefangen haben, weil Vielerlei dazwischenkommen kann, u °wir es nicht fangen, und das ist richtiger. §. 2. Die JVa» 1 ^,der Bienen ist auch wild- Diejenigen, welche sich daher WUDserm Baume niedergelassen Laben, werden, bevor si eden Korb eingeschlagen worden, ebensowenig als unsertrachtet, wie die Vögol, welche auf unserm Baume ein J\ c ,gebauet haben. Schlägt sie daher ein Anderer ein, so J*er deren Eigcnthiimer sein, §. 3. Auch die Ilonigscheib cn 'wei)ii sie dergleichen gemacht haben, kann Jeder, ohne et' 1Diebstahl zu begehen, in Besitz nehmen. Allein [auch W*'kann, wie wir oben gesagt haben, Derjenige, welcher fi'f''den Boden betritt, vom Eigenthiimer, wenn er es vorhers"' 11 >am Betreten des Bodens, mit vollem Rechte verhindert * eden. §. 4. Der Schwann, der aus unserm Stock ausH 1 ';" '

wird solange als unser betrachtet, als er «ich jn uns'' 11 "slchtskreise befindet, und seine Verfolgung nicht schwer "2sonst wird er Dem gehörig, der sich seiner bemächtigt- *'. () ' tDie JVatiir der Pfauen und Tauben ist auch wild; im« eS *{Lnichts zur Sache, dass sie aus-* und wieder einzuüii'g'ii P .gen. Denn auch dje Bienen thnn dasselbe, deren /Vati"" . ggschieden wild ist, Man hat ja auch so zahme Hirsche, ^.^sie in den Wald gehen und zurückkehren, deren JV<'«'" r jmand ajs wild leugnet. ' In Ansehung derjenigen Thiel -0 » *che ihrer Gewohnheit nach zu gehen und wiederzu^ 0 '" 1 epflegen, hat man aber die Regel angenommen, dass sie 5< ? f c hrals unser betrachtet werden, als sie den Willen zur |P*** (