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4 (1832)
Entstehung
Seite
229
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Pandkct. L. XL. Tit. 12. De liberali ctiuaa.

"et der Prätor der Verschlagenheit Derjenigen, welche, da sievussten, dnss sie frei seien, sich haben als Sclaven verkaufenassen; denn er hat eine Klaffe gegen sie ertheilt. §. 1. UndPeso Klage hat allemal dann Statt, wenn sich Der, welcher»ich !,;,{ verkaufen lassen, nicht in der Lage befindet, dass'"i» ilie Berufung auf die Freiheit versagt wird. §. 2. Wir»eliinen aber an, dass nicht Der mit Arglist gehandelt habe,Welcher den Käufer nicht von selbst unterrichtet hat, sondern" er , welcher [denselben] betrogen hat 106 ),

15. PAUL. lib. LI. ad Ed. — möge er von männlichemouer weiblichem Geschlecht sein, Avenn er nur von dem Alterist > dass er eine Arglist hegen kann,

16. ULP. Hb. LV. ad Ed. — jedoch auch Der, welcher•»Hl. gestellt hat, als sei er Sclave, und so, um den Räufer zubetrugen, verkauft worden ist. §. 1. Wenn jedoch Der, wel-< ler verkauft worden ist, durch GeAvalt oder Furcht genüthigl.

worden ist, so werden wir sagen, dass er von Arglist freiei< §• 2. Der Käufer hat dann diese Klag-e, wenn er nichtv "sste, dass [der Andere] frei sei; denn wenn er os weiss,'""1 ihn doch kauft, so hintergeht er sich selbst. §. 3. Wenn'■Hier ein llaussohn gekauft hat, so hat er, -wenn er selbst esV"'ss, der Vater aber es nicht gewusst hat, dem Vater d§3fMags nicht erworben. So, wenn er Namens des Sondergu-es gehandelt hat; sonst, wenn im Auftrag des Vaters, soa 8't es sich, ob das Wissen des Sohnes schade? Und ich? av "»e noch, dass es schade, ebenso wie das des Geschäfts-esorgeis schadet. §. 4. Wenn freilich der Sohn es nicht ge-"sst hat, der Vater es aber weiss, so behaupte ich doch noch,I s «er Vater zurückzuweisen sei, auch wenn der Sohn JVamonss Sondergnteg gekauft hat, sobald nur der Vater gegenwärtigWesen ist, und den Sohn vom Kauf hat abhalten können., 17. PAUL. lib. LI. ad Ed. — Rücksichtlich des Sclaven" Dessen, der in unserem Auftrag gekauft hat, verhält, Sich so, dass, wenn ich Auftrag crtheilt habe, einenein^ unten Sclaven zu kaufen, wissend, dass er frei sei, es«st !**» Wenngfeich Der, dem der Amtrag. erthcilt worden

n'\ es nicht weiss, und es vvird [daher] dinfwifU io i> die Klageiah z " ste " 0H - UmHml.ulMfiihvr, wenn ich es nicht gewnsst. e i der Gcschäftsbcsorger es [aber] weiss, ■••kann man sie"' nicht versagen. ^ itff.)So . ,S - ULP. lih. LV. ad Ed. — [Der Käufer] ist also auf''ii M- ' ^ ( ' ,u,lte,, 5 als er gegeben hat, oder auf wie viel er ver-' ,r '' geworden ist, und zwar auf das Doppelte. §. 1. Ob

J ftaeh der Floren tin. Lesart, welche auch durch die Basti.£ & ' 8 ' 14- bcaläti K t wild -

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