Pandect. L. XL. Tit. 12. De UlcraK cauta.
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«jhert, dass jener Richter sein Feind sei. §. %, Dasselbe wer-den wir auch dann sagen, wenn angegeben wird, dass Zwei«der Mehrere Herren wären, und Einige gegenwärtig, Einigeabwesend seien. §. 2. Daher wollen wir in Bezug auf beide Fällesehen, ob, wenn Der, welcher zuerst geklagt hat, besiegt wor-" ei > ist, es ihm nütze, dass der Zweite gesiegt habe, oder um-gekehrt, das heisst, dass, wenn überhaupt der Eine von Bei-
en gesiegt habe, es auch dem Anderen nütze, so wie es demj^rben des Freigelassenen nützt, dass [von dem letzteren] zur«evorlheilung des Patrons Sclaven freigelassen worden sind 10 *).'Jiiiiiiit mau an, es nütze, so folgt daraus, dass, wenn der■fadere [nachher] dieselbe Forderung erhebt, der Einrede der
eehtlich entschiedenen Sache eine Gegeneinrede entgegengesetztwerden könne; nimmt man aber an, dass es nicht nütze, soWl| d der Zweifel entstehen, ob Das, in Betreff dessen der«uie besiegt worden ist, Keinem gehöre, oder Dem gehören»olle, gegen den geklagt worden, oder vielmehr Dem, welchergesiegt habe? nemlich dergestalt, dass Dem, welcher gesiegt»«, eine analoge Klage ertheilt werde. Allein 108 ) der Prätor
a « nicht dulden, dass Jemand zum Theil Sclave sei.
10. UJ,P. lib. LV. ad Ed. — Wenn wir aber gesagt
li,u en: sich in der Freiheit befunden habe, so ist dies80 zu verstehen, nicht dass Der, welcher in einen Freiheits-»li-eit verwickelt wird, darthue, dass er frei sei, sondern dass
•"sich ohne Arglist im Besitze der Freiheit befunden habe.70s heisst das aber, sich ohne Arglist befunden haben? Ju-
' a »11s sagt, dass Alle, welche sich für frei halten, sich ohney- r fflist in der Freiheit befunden haben, wenn sie sich nur als
'eie benehmen, obwohl sie Sclaven sind. Varus aber'reibt: dass Derjenige, welcher wisse, dass er frei sei, so
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,. ,1°!, ' z " be/inden scheine, sondern erst dann, wenn er auf-
k e Oft habe, sich als ein Flüchtling zu, verbergen, und als
e, er handle, fange er an, sich ohne Arglist in der Freiheit
"befinden; denn er sagt: Derjenige, welcher weiss, dass er
'ist, aber als Flüchtling handelt, benimmt sich gerade da-
"■cii, dass er auf der Flucht ist, als Sclave.
11« GAJ. ad Ed. Praet. urb., tit. de lib. causa. — Wenn
Sich gleich auf der Flucht als Freier benommen hat, so
U jJ Denn solche Freilassungen sind ungültig, und daher wird5* le Kilimasse grösser. S. die nutae ad Caj. I. 1. §. 6. av.l0 ^ cl !«)ting.A) So niuss interpungirt werden, sonst erhält man keine Ant-S ort ! und dann muss man mit Kaudoza debet lesen. Die''»tscheidmig beruhet auf einem ähnlichen Grunde wie l. 7.»• 3 - /'• tit. X. d. B.
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