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'"hs sagt, dass Derjenige nicht gegen das Aclis ch-Senti-sche Gesetz gehandelt zu haben scheine, welcher seiner Frei-gelassenen keine immerwährende Wittwenschaft auferlegt hätte.32. Idkm üb. VIII. ad leg. Jul. et Pap. — Wenn Je-mand, der sich in der Gewalt des Patrons befindet, ohne des-sen Willen [die Freigelassene] zu dem Eide gezwungen, oder«ich stipulirt hat, dass sie nicht heirathen wolle, so wird der'atron, wenn er dies nicht erlägst, oder die Freigelaggene[davon] befreit, dem Gesetz verfallen; den« er wird ebendies'"•t böger Absicht zu thnn scheinen. §. 2. Durch das Ae-'•sch-Sentische Gesetz wird den Patronen nicht verboten,waea Lohn von den Freigelassenen zu nehmen, wohl aberMe [dazu] verbindlich zu machen; wenn daher ein Freigelas-sener freiwillig seinem Patron einen Lohn geleistet hat, soJvird er keinen Vortheil dieses Gesetzes erlangen * 01 ). §. 2-derjenige, welcher Dienste, oder statt jedes einzelnen Diensteseine gewisse Summe versprochen hat, gehört nicht unter«leses Gesetz, weil er dadurch, dass er Dienste leistet, befreitWerden kann. Dasselbe billigt Octavenus, und fügt hinzu:~y xn - nimmt an, das Derjenige sich seinen Freigelassenen ver-bildlich mache, mn Lohn statt der Dienste zu erhalten, wel-cher blos dag beabsichtigt, jeden Falls einen Lolm zu erhal-te]') auch wenn er sich denselben unter dem Vorwande derDienste gtipulirt hat.
Zehnter Titel.
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jure aureorum annulorum.
(Von dem Hecht der goldenen Hinge.)
L PAPIJV. lib. I. Hespons. — Wenn einem Freigelag-wen unter den übrigen [Freigelassenen] Alimente hinterlas-
*>" Worden sind, 80 gebühren sie ihm deshalb nicht weniger,eil derselbe das Recht der goldenen Hinge vom Kaiser er-
» Jen hat. §. \. Dag Gegeiitheil nimmt man von Dein nn,
"'eher für einen Freigeborenen durch Urtheil erklärt war,
l"«cuher aber], nachdem ein heimliches Einverständniss durch
j- 1 ."?" «unfern Patron entdeckt worden, in seinen Znsland zu-
"^versetzt worden ist, [und nun] verlangt, dass ihm die
(, »ifn(e gereicht werden Hollen, welche ein dritter Putron
■■ ""i hinterlassen hat; denn man hat angenommen, dass ein
e ''er auch die Wohllhat der goldenen Hinge verliere.
2. Iükm lib. XV. Raspons. — Ein für die freie Geburt
'"') Der Patron, welch« sich merecs statt der operae hatte ver-JP>'achen lassen, verlor die jura paironattu. L. 6. §. 1« D. wAre patr. .37. 14.