1'axdect. L. XL. Tit. 2. De inanumiasis vindieta.
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Bedingung erworben ■worden, nnter welcher sie, wie angeführtwurde, verkanft worden wäre.
24. IltiRMOGEN. Hb. I. Juris Epit. — Durch dasJunisch-Petroni sehe Gesetz ist rerordnet Worden, dass,"wenn Yerschiedcn lautende [an der Zahl] gleiche Urlhcile derllichter vorhanden seien, für die Freiheit gesprochen werdensolle. §. 1. Aber es ist auch oft verordnet worden, dass, wennZeugen in nicht ungleicher Zahl theils für die Freiheit, theilsgegen die Freiheit ausgesagt hatten, für die Freiheit zu spre-chen sei. OU*^if*# "£*6>
25. GAJ. üb. I. de Mannmiss. — B i o Roolitnvegcl bringtes mit sich, dass auch Kindern die Freiheit zustehen könne.
'26. JAVOLEN. Üb. IV. ex Poster. Lab. — Labeoglaubt, dass ein rasender Sclave, wenn er auf irgend eineArt freigelassen worden sei, in Freiheit gesetzt werden könne.
Zweiter Titel.
De manumissis vindieta.{Von den durch den Utah 13 ) freigelassenen ISelaveii].)
1. POMI'ON. lib. I. ad Sabin. — Es ist bekannt, dassein Mündel vor einem Prntor, welcher zugleich der Vormund| desselben] ist, unter der Ermächtigung desselben freilassenkönne.
•2. ULP. lib. XVIII. ad Sabin. — Wenn Jemand, wel-cher jünger als zwanzig Jahre ist, der INicssbraucher [eines•Sclaven] ist, ob er dann wphl zur Freiheitserlheihnig' einwil-ligen könne? Und ich glaube, dass er dadurch, dass er ein-willigt , [den Sc/avcn] in Freiheit setzen könne.
3. Iuem lib. IV. Disp. — Wenn der Erbe einen vermachten•Sc/aven /ieiiassl, und bald darauf der Verma'clitiiissnehmer dasVermächtniss ausschlägt, so steht die Freiheit rückwärts zu 14 ).Und dasselbe findet nucli dann Statt, wenn Zweien ein Sclaveohne Nebenbestimaumg vermacht worden, und nach der Frei-lassung von Seiten des Einen der Andere das Vermiirhlnissausgeschlafen buhen sollte, denn auch hier steht die Freiheitrückwärts 1 *) zu.
4. JULIAiV. lib. XLII. l)ig. — Wenn ein Vater sei-
1.1) Die I-'ünnlichkeit dieser Freilassung bestand in einer nngirten
in libcrlalem vindicatio durch einen lictor, bei welcher dieser
(nach einigen Stellen der l'iiitov) unter Anderem aucn neinSelaven mit einem Stabe (vindieta oder fciluca) einen Schlag•auf den Kopf gab. S. Zimmern a. a. O. S. 202.14) 1). h. so, dass sie nicht erst von der Ausschlagung des Le-gats an gerechnet, sondern rückwärts schon seit der Zeity an-genommen wird, zu welcher der Erbe freiliuss. \