Druckschrift 
4 (1832)
Entstehung
Seite
22
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22 Pandect. L, XXXIX. Tit. 1. De opcris novi nunciatione.

Bürgschaft geleistet worden ist, die Sicherheitsbestellung aberkeinen Fortbestand hat, fällt das Interdict weg-. §. 15. Wennder Nuntiant einmal die Bürgschaftsleistung 1 verhindert hat, jetztaber sie nicht mehr verhindert, so fällt das Interdict [doch] weg.§. 16. Dieses Interdict steht auch nach Jahresfrist, und so-wohl dem Erben, als den übrigen Nachfolgern zu.

21. ULP. lib, LXXX. ad Ed. — Die Stipulation pflegtwegen erhobenen Einsprach« gegen einen Neubau allemal danneingegangen zu werden, wenn ein Nachbar sagt, er habe einRecht, den andern Nachbar zu verhindern, wider seinen Wil-len einen Neubau aufzuführen, §. 1. Wer aber nach dem Ein-sprüche wegen eines Neubaues ungestraft weiter bauen will,der muss dem Nuncianten Bürgschaft anbieten; hat er diesgethaii, so ist für Beide gesorgt, sowohl für den Nuncianten,weil er Sicherheit für die Wiederherstellung des vorigen Zu-standes hat, ( lJs auch für den Nunciaten, weil er in seinemUnternehmen nicht gehindert wird: denn vor der Sicherheits-leistung wird er durch das die Wiederherstellung verfügendeInterdict gezwungen, den ganzen Bau wieder niederzureissen.§. 2. Es enthält aber jene Stipulation die [stillsciiweigeudejBedingung, dass sie erst alsdann verfällt, wenn gerichtlich er-kannt worden ist 18 ), oder wenn vor dem Urteilsspruche einUmstand eingetreten ist, so dass 19 ) der Gegner sich nicht ver-tlioidigen will: ebenso wird die Clausel der Arglist [dersel-ben] beigefügt. §. 3. Ein Bau wird aber als errifhlet be-trachtet, nicht wenn ein oder zwei Mauersteine hingesetztsind, sondern wenn sich der Abriss und gleichsam die äussereGestalt eines Baues zeigt. §. 4. Es mag aber gerichtlich er-

promhsio dies ein, und er machte in seinen Gedanken dieAusnahme, an die er denn das nc/pie enim etc. anknüpfte;oder der Zusammenhang ist so, dass gleich von proinde etc.an auf die loca publica Rücksicht genommen wird, und es soheisst: ueiin also keine satisdatio, sondern nur eine re-pr omissio geschieht, was bei loci» puljlicis derFall ist, so hat das Interdict nicht Statt, denn etc. — WieUnd warum aber proinde an das mit per le stat, quominut ««-tisdelur, geknüpft ist, das, gestehe ich, ist mir nicht klar; dasWort satüdelur, weil dies nachher den Ausschlag giebt, kannes nicht sein, was den Zusammenhang bildet, denn sonst hättederi Jurist ja lieber die Worte sai.isdatum est gewählt; ichglaube daher, dass der §. 13. erst bei proinde anfangen mugsund die vorhergehenden Worte zu §, 12. gehören, wohin sieganz genau passen, ja sogar vermisst zu werden scheinen.

A. d. H.

18) Dass nemlich der Nunciat zu der Bauuntcrnehmung nichtberechtigt gewesen.

19) Das neque interpretirt die Glosse durch quod— defendalur.

A. d. K.