1'axdkct. L. XXXIX. Tit. 1. De operis novi uuiiciatione. 21
Remission gilt, unternommen 'wird, wird dafür angesehen,als sei es ohne Ileclit unternommen. §. 5. Wenn Jemand be-reit ist, Bürgschaft zu stellen, hierauf aber der Kläger nichtKlipuliren Avill, so muSS die Remission des Einspruches ein-treten; denn da dar Mager [die Sicherheilsbesle!Iung| verhin-derl, so ist es einleuchtend, dass die Demission erfolgen nniss.§• 6. Dieses Illterdict dauert immerwährend, und kommt demErben und den übrigen Nachfolgen] zu. §. 7. Auch wird [nur]gegen Denjenigen selbst, welcher den Bau unternommen, odersolchen gutgeheissen bat , das interdict Platz ergreifen. §. 8.Wenn aber gefragt wird, ob gegen den Erben des Bauunter-nehmers dieses Interdict zustehe, so ist zu bemerken, dassLabeo dafür gehalten, es müsse lediglich insoweit gegen ihnverliehen werden, als an ihn davon gelangt ist, oder wenn erarglistiger Weise dies verhindert hat. Andere sind der Mei-nung, es finde sowohl eine Klage auf «las Geschehene, alsdas Interdict wider ihn Statt: das Letztere ist richlig. §. 9.
liieraufsagt der Prätor: An welchem Or-tc Einspruch
gegen ein neues Baxiwcrk, wovon es sich handelt,getJian, und des falls Bürgschaft'geleistet w.orde»
ist: weil dafür Sicherheit bestellt worden, oderDu die Bürgschaftsleistung verhindert hast: dassjenem an dem Olle zu bauen n i e li t, gestaltet sei,dawider verbiete ich alle G cwaltth ä t igkei t. f. 10.
Dieses Interdict ist ein verbietendes, d;rss JVie.....ml Denjenigen,
welcher Sicherheit besteilt, hat, an seiner Ituuiinlcriichmunghindere: denn es gehört zur Zierde der Städte, dass Gebäudenicht verlassen werden. §. 11. Es, liegt auch nichts daran,ob Jemand mit Recht, oder nicht mit Recht baut: da der Nun-tiant, nachdem ihm Sicherheit geleistet Worden, sichergestelltist. §. 12. Dieses Interdict ober kominl Demjenigen zu, wel-cher Bürgschaft geleistet luil. §. 13. Es ist auch der Beisatz
gemacht: Oder Du die Bürgschaftsleistung Verhin-derst! wenn demnach keine Bürgschaft geleistet) sondern
ein blosses Versprechen gemacht an erden ist, so wird diesestntn-dkl 16 ) nicht Stall, finden: denn es darfte nicht gestattetwerden, auf einem öffentlichen Platze eher zu bauen , als klarist, mit welchem: Rechte Einer baut 17 ). §., 14. Auch wenn
1(i) D. h. «las Interdict aus der Cauliun. A. d. R.
17) Anton Faber Ctwject. LH. 25. bat versucht, statt in pu-blica zu lesen co Loco;«ö viel ist, gewiss, rUiss der Zusammen-hang dcf Ideeni ffl diesem §. sehr dunkel ist. Durch die Cau-tion mittels tatitdatia wird das Interdict, erworben, unter des-sen Schutz man ruhig {orthauen darf; wir lernen aus l. 8. §. -\.dass repromütio bei Iuris publ. fi'iv den Aunciantcn genüge.Nun fiel wahrscheinlich dem Ulv>i an bei Erwähnung der rc-