Druckschrift 
4 (1832)
Entstehung
Seite
11
Einzelbild herunterladen
 

Pandect. L. XXXIX. Tit. 1. De operis novi mtncialione. 11

alle Werke: sondern blos diejenigen, welche mit Grund und Bo-den zusammenhängen, so dass ihre Errichtung oder Niederreis-sung als ein Neubau erscheint. Deshalb wurde angenommen,dass, wenn Jemand eine Krndte abbringe, einen Baum umhaue,einen Weinstock beschneide, solches, obgleich er ein Werk. 4 ) un-ternehme, unter dieses Edict nicht gehöre: weil dasselbe sichnur auf jene Werke, die auf Grund und Boden errichtet "wer-den, erstreckt. §. 13. Es ist die Frage, ob, wenn Jemand einaltes Gebäude stützt, wir ilun Einspruch wegen eines Neu-baues thun können? Mit mehr Grund lässt sich annehmen,dass wir solches nicht können: denn er führt keinen Neubauauf, sondern -wendet Mittel zur Aufrechthaltung eines altenan. §. 14. Es mag aber innerhalb, oder ausserhalb der Städte,an Landhäusern, oder auf Aeckern ein Neubau gemacht 'wer-den, so hat der Einspruch wegen eines Neubaues nach diesemEdicte Statt; der Bau mag auf Privat -, oder Öffentlichem Grundund Boden begonnen werden. §. 15. Untersuchen wir nun,aus welchen Ursachen der Einspruch wegen eines Neubauesgethan werde, welche Personen ihn thun, und gegen welchePersonen er gethan werden könne, wo er gethan -werdenmüsse, und welche Wirkung der Einspruch habe. §. 16. DerEinspruch wegen eines Neubaues geschieht, entweder um un-ser Recht zu wahren, oder um Schaden abzuwenden, oder umölfentliche Gerechtsame in Schutz zu nehmen. §. 17. Wirthun Einspruch, -weil -wir ein Verbietungsrecht haben : entwe-der damit uns von Demjenigen, der etwa auf Öffentlichem oderPrivat-Grund und Boden einen Neubau vorhat, Sicherheitwegen drohenden Schadens geleistet werde; oder wenn einBau gegen die Gesetze, oder die Edicte der Kaiser, die überdas Mass der Gebäude erlassen worden sind, oder an einemJen Göttern geweihten oder religiösen Orte, oder auf Öffentli-chem EigeiUluune, oder am Flussufer unternommen wird, fürwelche Fälle auch Inlerdicte vorhanden sind. §. 18. WennJemand im Meere, oder an der Küste baut, so wird der Hau,obgleich derselbe nicht auf seinem Grund und Boden aufge-führt wird, doch nach dein Völkerrechte sein Eigciithum. Wennalso Jemand ihn an seinem Baue daselbst verhindern will, soJjat er kein Hecht dazu: er kann auch keinen Einspruch dum,als nur aus einer einzigen Ursache, wenn er etwa Sicherheit

4) Opus; die doppelte Bedeutung dieses Wortes kann hier nicht

ander« wiedergegeben wenden, als die Venerietaung lautet, ü

der Lehre von den lnterdicteii neniliqh, worauf die letztenBeispiele, ohen gehen, heisst Oput stets im Allgemeinen ei n"Werk, eine Unternehmung. In unserm Titel aber ist Oj>u»allemal ein Ball, und res solo conjwicla, oder quac in solo fil,ein Gcbündc, s. Reinhard a. a. O. S. 4. A. d- R.