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10 Paxdkct. L. XXXIX. Tit. 1. De ojiertB uovi nitnciatione.
angewendet -werden, und man muss übergehen zu dein Jnter-dicte Wag gewaltsam'oder heimlich geschehen sein wird, aufWiederherstellung [des. vorigen Zustandes] und dem Was aneinem heiligen Orte, oder Begräbnissplatze, oder in einem öf-fentlichen Flusse oder an öffentlichem Ufer geschehen seinwird; denn mittelst dieser Iuterdicte wird [der vorige Zustand]wiederhergestellt werden, wenn Etwas unerlaubter Weisegeschehen ist. §. 2. Bei dein Einsprüche -wegen eines Neu-baues gemäss diesem Edicte ist es nicht iiothwendig, den Prä-tor anzugehen ; denn es kann Einer Einspruch thun, wenn erihn auch nicht angegangen hat. §. 8. Ferner können wir Ein-spruch wegen eines Neubaues sowohl in unserm, als fremdemNamen thun. §. 4. Desgleichen kann Einspruch wegen einesNeubaues an allen Tagen gethan werden. §. 6. Auch gegenAbwesende und Diejenigen, welche [einen Bau] gar nichtwollen und nichts davon wissen, findet Einspruch -wegen ei-nes Neubaues statt. §. 6. Durch den Einspruch wegen ei-nes Neubaues aber machen wir den Gegner zum Besitzer 2 ).§. 7. Wenn aber Derjenige, gegen -welchen Einspruch -wegeneines Neubaues geschehen ist, vor der Remission 3 ) den Bauvollendet, und hierauf Klage erhoben hat, dass ihm das Hechtzustehe, auf diese Weise ein Gebäude zu haben; so muss ihmder Prätor die Klage versagen: und das Interdict über Nicder-reissung des Baues wider ilm verleihen. §. 8. Es kann aberJemand Einspruch thui), auch ohne zu wissen, was für einBau aufgeführt werde. §. 9. Auch nach dein Einsprüche we-gen eines Neubaues können sich die streitenden Theilo derGerichtsbarkeit des Prätors anvertrauen. §. 10. Deshalb wirdbei Gelsus, im zwölften Buche der Digesten, die Frage auf-geworfen, ob, wenn du nach gethancin Einspruch -wegen ei-lte« Neubaues mit dem Gegner übereinkommst, er solle de»Bau auffuhren dürfen, die Einrede der Uebereiukiuift Statt habe '!Celsus behauptet, sie finde Statt; und es sei nicht zu be-fürchten, dass es den Anschein gewinnen möchte, als ob einTJebereinkoimnen von Privaten höher gestellt werde, als derliefehl des Prätors: denn was beabsichtigte der Priitor Ande-res, als ihre Streitigkeiten zu schlichten 1 Sind sie freiwilligwieder davon abgegangen , so muss er solches gntheissen.§. 11. Als Neubau wird es betrachtet, wenn Einer durch Er-bauen, oder Abreissen eines Theils die vorige Aussenscite ei-nes Gebäudes verändert. §.12. Dieses Edict aber umfasst nicht
2) D. h. hier zum Ueklagtenin der Hauntklage-, s. Hasse a,a. O, S. 613. A. d. H.
3) Unter Hemixaion wird die Aufhebung der Wirkungen derNuuciutiuu verstanden. (Hasse a. a. ü. S. 011.)