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Codex. L. XH. Tit. I. 5 lie dlgnknttfms.
richtung der Ersatzgelder '), als von den übrigen Leistun-gen, welche die Statthalter auflegen, iugleicheu auch von alle"schmutzigen, ausserordentlichen und niedrigeren Diensten " el»eiu, und zu keiner unwürdigen Verrichtung verpflichtet wer-den sollen.
5. Dies, an Clearchus, Praef. d. St.Kein Präfect der Stadt soll ohne Ungern Befehl o&etUnser Wissen einen Senator zur Uebernahine irgend einesDienstes nöthigen, Niemand soll Unsern Senat durch eine soungemein grosse Ehreukräukung verletzen. Denn wenn etW aden mit der senatorischen Würde Bekleideten Etwas sollt 6aufzutragen sein, so ist dies Unserer Bestimmung zu überlassen;denn [eine Besorgung,] welche [von einem Senator] auf Un-gern Befehl übernommen wird, soll [für denselben] * 2ueWürde sein.
-^ 6. Dies, an Orphitus.
Es soll keiner von den niedrigsten Handelsleuten, o'| erden Münzprä'gern, ferner keiner aus dem niedrigen Gerichts«»«"nerpersonale' oder der gemeinen Dienerschaft, oder von denSlationarii, ingleichen keiner aus der ganzen Hefe des Diene''Personals, und keiner von Denen, welche von verschiedeneinschändlichen Gewinn leben, auf den Geuuss irgend einer Würo*Anspruch machen; vielmehr soll Jeder, welcher eine Würdeerlangt haben wird, wieder von derselben entsetzt werde"5die Entsetzten aber sollen auch den Genossenschaften, zu vve'"clieu sie eigentlich gehören, zurückgegeben werden.
7. D. K. Canstahtius an den Senat.
Da verschiedene Statthalter für gut finden, in gewi 8se "
Städten einige Gebäude errichten zu lassen, so soll das ^' &c '
mögen der Senatoren zu einem Beitrag dazu nicht zugezoge D
werden. Geg. d. 28. Mai 361. u. d. C. Taurug u. Fl«"
reulius.
8. D. K. Julianus an Salustius, Praef- Pr-Es ist nothwendig, das Recht der Senatoren, und das •»"'sehn dieses Standes, zu welchem Wir auch Uns gelbst r6Cneu, gegen jede Ehrenkräukung zu schützen. Geg. zu t>o n '
1) A temonariis oneribus couferendis. Unter den tem0 ' ia K etonera sind die Prästationen zu verstehen, welche statt «Stellung von Rekruten und Pferden zu entrichten waren. •Cujac. t'ommenf. ad h. I. (Opv- ed. Fabrot. T. II. I> *.'p. 271.) n. Gothofr. ad h. 3. Th. C de f>r' vil - e °r->£™: pal. 6. 35. T. II. p. 235 ». U. ad L. 7. Th. C de *#«»'7. 1$. ibid. p. 382 K