Druckschrift 
6 (1832)
Entstehung
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543
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Codex. L. XI. Tit. 8. De vestibus haloveris et auratis etc- 543

Maunskleideru zum Privatgebrancb. und befehlen, dass diese"Hein in Unsern Webereien gewirkt werden aollen. Geg. zuNovioduu. d. 3. Juli u. angen. zu Martianop. d. 18. Juli 369."• d, C. Valentin, u. Victor.

■*• D. K. Gratian-, V alentin. u. Theodos. an Flor.,l'raef. l'r.

Es soll keine Mannsperson an Tuniken oder Linnenklei-dern einen Besatz von Gold haben, ausgenommen diejenigen,d e »en dies wegen des Kaiserlichen Dienstes erlaubt ist. UndSoll derjenige mit keiner gelinden Slrafe gezüchtigt werden,^•"r ein verbotenes und ihm nicht zukommendes Kleidungsstücknicht abgelegt hat. Geg. zu Coustant. d. 30. März 382. u."• C. Anton, u. Syagr.

3. D. K. Theodos., Are ad. u. Honor._ Wir gestatten nicht, unächt gefärbte Wollenzenge mit■kaiserlichem Purpur zu färben, noch einen vorher rosen-*oth '») gefärbten Seidenstoff nachher mit anderer Farbe zu»arben, während es uuverwehrt ist, ungefärbten Stoffen jedebeliebige Farbe zu geben; wer diesem Verbote entgegen zuoa ndelu versucht, den soll Capitalstrafe treffen.

• -Ö. K. Theodos. an Maorim., Comes des Kais. Privat-

schutz.es.

!_ Es möge sich ein Jeder, weg Geschlechtes, Würden,j Un st, Gewerbes und Abkommens er sei, des Besitzes toi*~** Kleider enthalteu, die dem Kaiser und dessen Hause°'lcin zukommen. Auch soll Niemand Mäntel und Tuniken0,1 Seide in seinem Hause weben oder machen, die mit Pur-pur gefärbt, und ohue Beimischung einer andern Farbe ge-^ el »t sind; die Tuniken oder Mäntel, welche durch und durchI irpnrn gefärbt sind, sollen aus den Privalhäusern hervorge-ra cht „od abgeliefert werden 5 '). Es soll auch kein Aufzugl er Weberei], der purpiirnfarben ist, gemacht werden, noch11 feinem Weberkainin einzuschlagende Uuterziigsfädeu voneser Färbung gewählt werden; diu an die Schatzkammer, Uc * z "gebeuden ganz purpurnen Mannskleider sollen sofortgeliefert werden. Auch hat sich Niemand über die Nicht-r *' at,u "ff 5a ) des Preises zu beklagen, weil die Straflosigkeit

Cod. Th. X- 21. 1. n. 2. sericas auro inteorlas habe ichW| e obsteht, übersetzt, das Gold ist also der Grundstoff, in

5(h fi * , '" ei " ''ie Kante gewirkt wird..'S. Cujac. ad h. I. mit welchem auch sericum zu lesen

S,* 1 ' Statt terico.

ll\ An das Aerarinm, s. Goth. I 1. X. 21. 3.

"*) Abjuratum, s. Goth. I. L X. 21. 3.