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6 (1832)
Entstehung
Seite
541
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Codex. L. XI. Tit. 7. De murilegulis et gynaeciariis etc. 541

diesem Stande gehörigen Inhaber sich lieber der Beschwerdnngeines ihnen fremden Standes unterwerfen, als das Vermögenzurückgeben , so sollen sie wissen, dass sie auch für die Zu-kunft diese Verpflichtung zu übernehmen haben, und auch fürdie verflossene Zeit, dafern, während sie schon im Besitz»ind, Rester eingezogen werden, solche, von ihnen selbstohne alle Entschuldigung berichtigt werden müssen. Geg. zukonstant, d. 16. Octbr. 424. u. d. C. Victor.

12. Dcrs. an Maximin., Com. des Kais. Privaischatz.es.Die von Töchtern der Purpurschneckenfischer und Väternanderer Abkunft bereits erzeugten oder künftig noch erzeugtWerdenden Kinder sollen die rechtliche Verpflichtung des Stan-des ihrer Mutter übernehmen müssen. Geg. d. 24. Mai 425.«• d. C. Theodos. IX. u. Valentin.

*3. D, K. Theodos. u. Valentin, an Acacius, Corneades Staatsschatzes.

Wenn Einer aus der Zunft der [Kaiserlichen] Weber,°«er Linnen- oder Damastarbeiter, Miinzpräger oder Purpur-schneckenfischer, oder ein anderer dergleichen vermöge desBandes seiner Abkunft dein Staatsschatz Angehörige künftig-u | n von seiner Genossenschaft loskommen will, so darf er>, iw"nicht Alle und Jeden und auch nicht schlechthin 4fi ) an seine"•eile, gestützt auf die Befreiung von der Kaiserlichen Hand,8 *il>siitnireii , sondern nur solche, die er auf alle Weise uud™>»(er Prüfung von Seiten deiner erhabenen Amtsstelle selbst®' 8 geschickt bewährt hat; es ist jedoch nicht zu bezweifeln,•jasg die gesainmle Nachkommenschaft des Geschlechts dessen,

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der

'von einein Slandesvcrhältniss dieser Art in Gemässheit

* er huldreichst von Uns ertheilten Vorschrift durch Kaiserlichenade befreiet worden ist, in dem Dienstverhältnis» der ge-aebten Zunft * 7 ) verbleibend mit dem gesummten Vermögenessen, der davon befreiet worden, dem Staatsschatz künflig-

*"" verhaftet sein werde. Geg. zu Constnnt. d. 23. Febr.

426 - u. d. C. Theodos. XII. u. Valentin. II.

14. Dies, an * Comes des Staatsschatzes.-. Die Oberanfseher Unserer Kaiserlichen Garderobe undUueu zeuge, die Schatzbeamteu und die Procuratoren der Für-

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47 on f a eile = non promiscue.

' Wesen nach der deutschen Geschichte riechenden Ausdrucknahe ich doch auf Dirk sens Auclorität bauend (s. dessenAbhandlung über die juristischen Pers o nen nach H.**■) aiigeiioniinon. Auch Savigny sagt Zunft, s. dessenG esch. d. U. k. I. g. 21.