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6 (1832)
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530
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530 Codix. L. XI. TU. 2. De praedüs et omnibus rebus navic.

zugleich mit den Municipalbebörden und Innungsverwandten )des Orles au ibrein eigenen Vermögen gestraft werden. "'Schilfsführer sollen ausserdem die Sirafe der Deportation erlei-den, sobald sich ergeben , dass sie dabei betrüglich gehandelthaben. Geg. zu Baveuiia d. 15. August 410. u. d. u.Var aues.

Zweiler Titel.

De praedüs et omnibus rebus navicularioru 1 ' 1 '

(J'on den Grundstücken und dem Vermögen der SchiffsfM ire

überhaupt. )

1. D. K. Valent., Valens u. Gratian. an Aurelian->Getraidepraefecten.Auch unser Kaiserliches Haus soll in Ansehung des» en »was Namens der Schilfsführer zu leisten ist, die scliiilJ , » eBeschwerdungen ' 2 ) anerkennen. Geg. d. 29. Sept. 367. < »C. JLupiciu. ii. Jovin.

2. Dies, an JLchilon. , Procons. von Africa.

ii

In Belrelf dessen, was die SchifFsfiihrer verkaufen, 8 °der Käufer (weil es dem Rechte zuwider ist, den Kaufcont' 8zu verbieten) die Leistungen des Schiffsführers nach Maassg 8des erkauften Antheiles übernehmen; denu der Gegenstaist der Beschwerdung selbst verhaftet, nicht der Person ^Händlers. Damit befehlen Wir nicht, dass derjenige ein Sc"'fiihrer werden solle, wer etwas gekauft hat, sondern das»gekaufte Theil zu Keinem Maasse uud Verhältniss l e ' 8 '"..pllichtig sei. Denn es darf keiuesweges das ganze Verw°cBehufs der Schilferleistuiigen augegrilfen werden , «ouderndiejenige Portion , welche ursprünglich dem Schiller g e ' ^zur Abführung* solcher Art von Leistungen allein S. ,

werden, während das übrige Vermögen , welche» vu " fV? ulVerpflichtung- frei ist, befreiet und unbelastet bleibt,aber Häuser, durch deren Erhaltuug vielmehr den Städten

W'.'ii'"eiu fl

xrff.

11) Corporate, s. Goth. I 1. XIII. i.i.p. 158. b. 5. 34. "/*,.'-2 Ruhr., d. h die übrigen Mitglieder der Schiflergeuo»»»ehalt. , .ictifo'

12) Durch eine Constitution Conslnnlins ist die funetw "jitutiouriorum, an deren in dem Augenblick, wo die Conj> < (erging, ihnen gehörigem Vermögen dinglich geworii ,.Const. 1. Cod. T/t. h. /.) Die Käufer und Ervve. *elMJS .

,...|er nun urvvc - .ben oder einzelner Stücke mussten daher die fitne '"j2» cnn itigvicular: (j-e.sp. pro rata) übernehmen. Die Haiiptverp ^

bestand aber in der Herzuführung des Getrautes natuuud Coustautiiiopel.