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6 (1832)
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512
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Codex. L. X. Tit. 63. De lcgationibus.

n . ■, 2. Dies. u. V alerian. an Marcus.Da ihr im eigenen Namen die Kosten der öffentlichenVertretung übernommen Labt, so brauchen seine Erben das-/enige, was euer College zu seinen eigenen Bedürfnissen er-halten hat, auch nicht zurückzugeben, sondern wenn die Sachevon der Art ist, dass es wieder herausgegeben werden uins s >so müssen sie es vielmehr dem Gemeiuweseu zurückstellen.Wenn diese Summe aber zum Honorar für die Advocaten be-stimmt worden war, so werdet ihr nicht mit Unrecht foderu,dass auch dies herausgegeben werde, da ihr in IJegrilf steht,das Nämliche zu leisten. Denjenigen von euern G'ollegen aber,der euerer Angabe nach von der Vertretung seiner Vaterstfl"'zurückgetreten ist, könnt ihr vor dem ProvinrialpräsidenteObeschuldigen, dass er die Gesandschah in Stich gelassen habe.

3. D. K. Di od et. u. Maxim, an Mutian.Die eine Gesandschaft über Meer an Uns ausgerichtethaben, ist verordnet worden, erhallen auf zwei Jahre B e ~freiung von städtischen Amtslasten und Ehrenstellen, nie"'auch diejenigen, welche dem Gemeinwesen in der Nähe o ie "gen Dienst erwiesen haben.

4. D. K. Vonstantin. u. Constans an Tatian»Alle Gomites und Präsidenien ohne Ausnahme, die imWürden durch Fürsprache erhalten haben, sollen zu stäa* 1 "sehen Leistungen und Auitslaslen verpflichtet gehalten W el "den, damit nicht das Gemeinwohl durch den Vorwand e ,neSchallen-Ehre, welche durch Fürsprache erlangt worden, f? e "fährdet werde 5J ). Diejenigen aber müssen von den yor^'dachten Lasten befreit werden, die in öffentlichen Gesa»* 1 *Schäften abwesend gewesen sind. Geg. zu Trier d. 30. Ju343. u. d. C. Flacid. u. lioinul.

5. D. K. The od os. u. Are ad. an Apodem, Praef. P f 'von lllyrien.Wenn eine ausserordentliche Provincialversnininlimg _erforderlich ist oder eine Gcsandschaft an Uns abgeschicoder euerer 5S ) Stelle etwas übersendet werden inus»>

gladiatorum. — Die übrigen mir bekannten Interpreten

in <ler Erklärung einstimmig, die ich angenommen n .? re1t -

53) — cum (sub) uvibratili suffragiorum pactione "'f aC< !, n gtur, 4. h., sagt Gotkofr. ad Cod. 'J'h. XU. >■> '; 0 .■publica utilitas obttntu lionorum umbniticorum, honoi r .rum, per tufjfragia et peeunius redemtorum, destru8. Dirksen a. a. O. S. 510. . Co d.

64) Es ist concilium stall consil. zu lesen, s. (ioth. aaTL XU. 12. 12.

55) Ich lese vestrae mit Ouj. s. d. Gott. C. J. Au»ga» e -