Druckschrift 
6 (1832)
Entstehung
Seite
507
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Codex. L. X. Tit. 64. De his, qui non implctis etc. 507

aie ihr ganzen Leben hindurch an den Kämpfen Theil genom-U* 11 1 auch mit nicht weniger als drei Kronen de« heiligenKampfes, worunter wenigstens einmal zu Rom oder Alfgrie-^uenland 48 ), verdienter Weise gekrönt worden sind, ohne""e Gegner bestochen oder erkauft zu haben.

Vierundfunfzigster Titel.

*** his, qui non impletisstipendiissacra-

ment o soluti sunt.

\'On denen, die ohne ausgedient zu haben, ihres Eides entlassen

worden sind.)

1. D. JK. Antonin. an V ann.j. Wer schimpflich des Eides entbunden worden, darf keine^brenstelle bekleiden, von städtischen Amtslasten soll er abernicht ausgeschlossen werden.

2. D. K. Dioclet. u. Maxim, an Carus.Da du wegen vorgerückten Alters entlassen worden bist,?? kann nicht bezweifelt werden, dass du eine ehrenvolle*j"'l«ssutig erhallen habest. Du wirst daher von städtischen■^'ntslasten und Ehrenstclleu Befreiung erhalten. Indessen ge-mattet dir das Gesetz nicht, auf diejenigen Privilegien Anspruch" 'nachen, welche denen zustehen, die die volle Anzahl der■eustjabre ausgehalten haben, in Maassen du eigener Angabe»lolge oaue jj e T0r g e8C hriebene Dienstzeit erfüllt zu haben,"<l vor Ablauf sämmtlicher Dienstjahre, von deinem Eide"«'bunden worden bist.

3. Dies, an Philopator.

Den Veteranen wird nur dann Befreiung von Gemeinla-

n nnd persönlichen Amtslasten zugestanden, wenn sie nach

anzigjährigem in einer Legion oder Schwadron zugebrachten

'eust eine ehrenvolle oder aus Gründen veranlasste Entlas-

,, '? erhalten haben. Da du nun deiner Angabe nach in einer

-° u °rie g e j ient nM ^ g0 „j eus ( j u e j U| j agg a|l gaM „ber-

<is»ig „ M Befreiung ansuchest.

") Cnjac. will Grossgriechenland verstehen, doch wohlaber fälschlich.