Codkx. L. X. Tit. 49. Qui aciate. vel profcssione etc. 501
"ollen, ohne dass sie durch ein pragmatisches Gesetz, nochdurch Kaiserliche Annotation, oder, Kaiserliche, Gnade davonbefreiet werden, den Ausschreiben deiner hohen Stelle zur^eit Unseres Marsches Gehorsam leisten; solches verordnen^Vir hiermit. Geg. zu Coustaut. d. 19. Apr. 445. u. d. C.Valentin. VI. u. Non.
S; D. K. Leo an Dioscor., Praef. Pr.Durch gegenwärtiges mit Fiirsicht verfasstes Gesetz be-fehlen Wir, ohne dass eine Entschuldigung dawider Statt ha-De "i und ohne dass eine persönliche Würde davon im Gering-*' e " ausgenommen sein soll, dass welcher, deiner Verwaltung.untergebener Orten sich die Erbauung von Mauern, oder die^"'Schaffung von Getreide und andern Naturalien not big ge-dacht liat, dieselbe oline alles Hindernis» , je nachdem du eiur Vorteilhaft und nothwendig befunden, geschehen solle.
Neunundvierzigster Titel.Qui ae täte vel pr ofe ssione se c.vcnsa n 1.
u^b« denen] die sich mit ihrem Alter oder Beschäftigung ent-schuldigen.)
' "-K. Dioclet. u. Maxim. anSeverin. u. a. Studierenden
aus Arabien.
Da ihr versichert, den schönen Wissenschaften obzuliegen,
. nt * «War hauptsächlich der Rechtswissenschaft, indem ihr euch
"er Stadt Berjtns in der Provinz Phönicieu aufhaltet, so
ftf "Hili egllen -yy; r ^ j n( j eln ■yyj,. f,-j r ja,, Gemeinwohl «nd euere
"Urning Sorge tragen, daas jeder von euch bis zum fwan-
e*ten Jabre «eines Alters von seinen Studien nicht abberufen
werden solle.
2. Dielt, an Theodorus.
j " a du sagst, dass deine aus der väterlichen Gewalt ent-
senen Söhne noch nicht das gesetzmäsBige Alter erreicht
. fi 'S «o foderst dn mit Recht, dass sie von ihren wissen-
* «aftlichen Studien noch nicht abberufen werden. Und darum
a \ ei ' sie zur Uebernahme persönlicher Amislasten, welche
1 das Vermögen keiuen Eiull.iss haben, nicht atigestrengt" erdi—
Jahr
en, sobald kein Mangel an llürgern vorhanden ist.
»„ • 'i- Dies, an Plaut! an.
Ii8 »st klaren Rechtens, dass wer über fünfimdfunfzig
alt ist, wider seinen Willen zu persönlichen Amtslasten
si K f, "% e ''ufen werden könne; da du nun angiebst, über
® n7 ''g Jahr alt zu seiu, so kannst du, wenn du wider die
»ei ,e Ernennung das Rechtsmittel der Appellation ein-
de a ' ^ lc ^ ^m der vor dem Präsidenten gepflogen wer-
* !n Erörterung mit dem dir zugestandenen Rechte schützen.