416 Codex. L. X. Tit. 3. De fide ei jure hasiac fiscalis etc.
Person ihrer Mutter 25 ) Ler der Fiscns vergebliche Frage er-hebe. Geg. d. 28. Octbr. 240. u.d.f. Gordian. u. Aviola.
4. I). K. liioclct. u. Maxim, an DJ arcellina.
Wen» es die bei den fisca tischen Auctionen oder Verstei-gerungen festgesetzten Fristen erlauben, und du erklärst, einMehrgebot thim zu wollen, so geh zu Uiiserm Rationalis, ° a "mit er das rechtmässige Anerbieten eiues liüliern Preises an*nehme. Geg. zu Siriniuiri d. 11. Jan. 290. u. d. f. d. K.IV. u. III.
5. D. K. Valentin., Valens u. draiian. an Viveni-tPraef. Pr. von Gallien.Alles was für Rester a,> ) an Ijieferungen 2 '') von Leb«' ,s 'inilteln und soiisligen Schulden an den, Fiscns.in Gegenstand"'jeder Art versteigermigs weise verkauft werden inuss , soll ""'ter Ermächtigung des Fiscns verkauft werden, dergestalt»dass es denen mit unveränderlichem lüigenlhuuisrcchle verb 1Kl "ben soll, welchen der Fiscns Sachen der Art nach Maassg»' ,efeierlicher Versteigerung zugeschlagen hat, und dafern jei> ialdurch Auctorilüt eines Kaiserlichen Rescripls es erlaugt word«"»dass ein vom Fiscns getroffener Verkauf wieder aufg*I' 0 '' ewerden könne, demselben Niemand Folge leisten, in Maass eauch den Minderjährigen, wenn irgend etwas von dem » e 'mögen derselbeu für fiscalische Schulden den Käufern z"ffschlagen wird , die Befuguiss zur Rückfederung für jedes Ater benommen sein soll. Geg. zu Trier d. 3. Novbr. 369-d. f. Valentin, u. Victor.
6. Dies, an Felix, Com. des Staatsschatzes.Wem. Jemand auf Ausgebot") und Verkauf des Fis cl *das Vermögen fincalischer Schuldner gekauft hat, so so''nur für den Preis derjenigen Sacheu verpflichtet werde jWelche feststeht, dasi er im Wege der Versteigerung 27 ) "öffentlichen Alisgebotes erworben habe. Dean Wir »ich*sie so, dass Wir nicht gestatten, dass dieselben Namensfiscalischeu Rester ausser dem [Kaufpreise] einen Verlust a"Erhebung irgend eine» Anspruchs erleiden. Geg. zu Marl« 11d. 9. März u. d. f. Valentin, u. Val.
23) Deren Vermögen confiscirt worden. , ff e'
24) lieliqua, wird recht eigentlich vom ileliium fiscalbraucht. nitte''
25) Prodigorunt in annonurio titnh ; prodipa sind Lebensw gProviant, ann. titul. ist e= quod in apecie antionai'" 1 Jpenditiir, s. Goth. ad Cod. Th. X. 17. 1.
21)) Proscribente, s. (ioth. I. I. cniist. 2. ,.,,
27) Haitis decursis Got/t. Paratit. ad d. tit. Cod. * "•