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6 (1832)
Entstehung
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279
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Codex. L. VHI. Tit. 54. De donationibus.

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Schenkung und Uebergabe der Sclaven gelbst geschehen sei,»nd daher kannst du wider den Schenker die dingliche Klageerheben. Geg. d. 21. Juui u. d. C. Faustin. U.Ruf in. (210.)

2. J). K. Gordian. an Leonida.Wenn dein Vater die rechtliche Verfolgung einer Schuld-loderung auf dich, seine ans der Gewalt entlassene Tochter""ter dem Titel der Schenkung übertragen hat, so verlangt™ er t weither Erbe deines Schuldners geworden, vergebens,es sei die Einwilligung deiues Schuldners erforderlich gewe-*en, indem es genügt, wenn dir die desfallsigen Klagen über-ragen worden sind. Geg. d. 14. März u. d. C. Gordian. II.I,l »d Pompejan. (241.)

3. D. K. Decius an Marcellin.Dans die Hoffnung auf eine künftig zuständige Klage mit"er vollen Einwilligung des Schenkers übertragen werden kön-,,e j hat man nicht mit Unrecht angenommen. Geg. d. 7. März"• d. C. Decius II. u. Gratus. (250.)

4. D. K. Prob, an Marsia.Wenn die öffentlichen Abgaben von dem, welchem eineSache nicht geschenkt wordeu war, oder von seinen Verwal-,eri > in seinem Namen gezahlt worden sind, so kann dir dar-*"« kein Nacbtheil entstehen. Geg. d. 28. Decbr. u. d. C.Messala ,,. Grat. (280.)

ö. T). K. Carin. u. Numcrian. an Flacconilla.

Wenn sich [auch] nicht erficht, dass die Schenkung durch*|nen Brief geschehen sei, so ist doch nicht zu zweifeln, dassdie Worte des Testaments, wodurch die Freigebigkeit der Te-"Mrfcc bestätiget wordeu, ein Fideicommiss enthalten. Geg.1,1 Uom d. 27. Jan. u. d. C. Carin. II. n. ]\uinerian. (284.)

"• 1). K. Dioclct. u. Maxim, an Calpumia Aristencta., Es darf auch nicht bezweifelt werden, dass auch Schen-* nn gen zwischen Abwesenden gültig seien, namentlich wenndiejenigen, welchen geschenkt worden, den Besitz mit Eiu-^'Higung der Schenker erlangen. Geg. zu Mailand d. 11.*ebr. „. J. C. Maxim. II. u. Aquil.

7. Dies, an Jul.Die Angabe hei der Schätzung pflegt zwar dem Eigen-"'iinier nicht zu schaden; wenn du aber es erlaubt hast, das»<* e >n Stiefsohn dir gehörige Sclaven, wie wenn sie ihm ge-lten, bei der Schätzung angäbe, so wird angenommen, das»