Druckschrift 
Provisional-Vergleichung Zwischen Dem Hochwürdigsten, Durchleuchtigsten Churfürsten und Herrn, Herrn Ferdinanden, Ertz-Bischoffen zu Cöllen, und Churfürsten Bischoffen zu Paderborn, Lüttig und Münster ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wolffgang Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein ... Wie es mit der Geistlichen Jurisdiction in den Gülichschen Fürstenthumen ... biß zur hauptsächlichen ... Abhandlung zu halten : Nach dem Exemplar Anno 1621
Entstehung
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§ (1) so-Es mein gnädiger Herr / Hertzog zu Gülich / Cleve und Bergꝛc. seiner Fürstl. G. Ambtluyden und Bevelhabern hiebevorvff unterthänig Ansuchen und Bitt gemeiner Ritterschafft undStede seiner F. G. Fürstendomben / Lande und Gebiete / und ande-ren der Ihren bevohlen, die Geistl. Jurisdiction nicht weiters zugestatten, dan von Alters Herkommen und bey Zeiten seiner F. G.Fürvater löblicher Gedächtnüß zugelassen / und aber etliche seinetF. G. Amptluyde und Bevelhaber gebeden / dieweil sie nicht langebey dem Bevelch gewest, noch der Sachen eigentlich Berich ihnenanzuzeigen, wie weit gerürte Jurisdiction von Alters gestattet,und noch zugelassen sey, darauff sein F. G. wyder Erkündigungdarin lassen / wiewohl dan sein F. G. befunden / daß seiner F. GVorelter obgemelte Geistl. Jurisdiction in etlichen Fällen nicht soweit gestattet / so mag doch sein F. G. erlyden / daß es damit durch diejenigen, so die von Alters in seiner F. G. Fürstendomben Landenund Gebiete gebraucht/ nachfolgender Gestalt/ biß man sich andersund wyders verglichen würde / gehalten / und seiner F. G. Untertha-nen darüber nit beschwert werden / auch denselbigen an Ihrer Frey-heit / Privilegien und alt Herkommen unnachtheilig.Ehe=Sachen.Erstlich in Ehe=Sachen zu erkennen / ob es beständige Ehe seyoder nicht.11.Verhinderung der EheIII.Scheidung der Ehe.IV.Legitimation, oder ob die Kinder ehelich seyn.Aber über Ehe-Stifftungen oder Hylichs Fürwarden / Ver-zich / und dergleichen nicht.A 2Testa.