352Leidenschaft handhaben, die Unterthanendie Nothwendigkeit der Gesetze, und desDaseyns der Obrigkeiten nicht mißkennen,beide mit vereinigten Kräften auf das Wohldes Ganzen wirken, alle, das vergangenevergessen, und im frohen Genusse einer ge-meinschaftlichen Glückseligkeit sich fortanals Brüder lieben.........<....d................An⸗
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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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352
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