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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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B. Ego Temmo famulus, dictus de Greve(der Graf) vendidi judicium sive comi-tiam in, Huxarja &c. Kindl. Gesch.d. Grafen 1. Abth. p. 350. Jetzt einenSklaven.Der Frohnbote desgleichen. Her-mannus preco & alii, qui dicuntur libereconditionis. Kindl. Gesch. d. Gra-fen S. 195. An einigen Orten ist sei-ne Würde so herabgeſunken, daß er unterdem Leibeignen ꝛc. ſieht.Miles war im mittlern Alter ein Eh-renwort, und ein Militaris konnte auchvom hohen Adel seyn. Theodoricus deLimburg, miles. Er war aus der Fa-milie der Grafen von Altena. Steinen2. St. im Anhange S. 824. Militisuimet, generoque Henrico Ducatum tra-didit, Dittmar, ap. Leibnitz p. 376. Jetzthat jeder Querpfeifer die Ehre, ein Mileszu seyn.Welche erhabene Begriffe waren nichtehedem mit dem Worte: Ehre verbunden.S. Wachter, Halthaus u. a. Jetzt aberist der Ausdruck: auf Ehre oft nichtviel beſſer, als ein falſcher Wechſel.Wer getraut sich noch wirklich mitBestimmtheit zu erklären, was es heißt:ein groſſer Staatsmann zu ſeyn?Jetzt