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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
Entstehung
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war 887 mit Abt Nivelung von Corneli-Muͤnſter bei Aachen, auf der Synode zuKölln. Beide heiſſen: Magnæ devotio-nis Abbates. Sammarth. Gall. Chr. T.3.Eccl. Col. p. 733. Der vierte Bischofzu Münster Lubert hat bis dahin dieSchuld tragen müssen, daß er Werdenvom Hochſlifte abgebracht habe..Man klagt von ihm:5Heu quod Werdenam fecit nobis alienam.Hobbeling Beschreib. des StiftsMünster S. 208. Aber ihm geschiehtUnrecht.7Die Abtey Werden hat zwar die Eh-re dem Hochstift Münster eben so, wieHalberstadt, die 3 ersten Bischöfe gegebenzu haben, sie ist aber nie, so wenig mitMünster, als mit Halberstadt vereinigtgewesen. Die drei ersten Bischöfe vonHalberstadt und Münster waren alle sechsaus ebenderſelben Familie.Werden, weil Ludger daſſelbe auseignen Mitteln auf seinem Eigentum ge-fliftet hatte, wurde eben so wie Helmstädtvon seinen Anverwandten gleichsam alsein Erbstuck betrachtet, das einer nachdem andern, oder zwei zugleich verwalteten.Alle haben auch Werden zu ihrer Ruhe-stätte bestimmt.Noch