Druckschrift 
Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
Entstehung
Seite
118
Einzelbild herunterladen
 

118Eginhard in annal. ad h. a. Eccard in.notis ad vitam. Hathumodae Abbatissae.5.Daher steht in L. Ripuar. 58. Art. 1.:nfrancus Ripuarius.###Die fernere Ausführung hievon inder Anlage 21, um nicht diese Notehier zu weitläuftig werden zu lassen.######4) Dies folgt ſchon daher, daß ſie Frankenwaren, denn die christlichen Franken,führten in allen neueroberten Besitzungenzugleich ihre Verfassung und Religion ein;eben so wie jetzt die Franzosen, Français,Francogalii, welche unrichtig Franken,Francii genennt werden, zwar aus der(nämlichen Staatsabsicht, aber nicht aufgleiche Weise.###5###Man findet auch nicht die geringsteSpur des Heidentums in dem StiftWerden. Die Einwohner hatten viel-.mehr mit ihm gleich den unbefangendstenVerkehr, indem sie ihm Güter verkauf-ten, vertauschten, schenkten rc. rc. Siemußten also vor seiner Ankunft einigeZeit her schon Christen gewesen seyn.1541 „150###5) Steinen 1. St. S. 26. Das berühm-te Siburg an dem Zusammenflüsse derRuhr und Lenne, welches sich in demKriege Karls des Grossen auszeichnet, liegtin der Grafschaft Mark. Steinen 6. St.—S. 1615. Rolevink Lib. 2. Cap. 9. p.m.+