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Mit dem Hausdroſten, oder Truch-ſeſſenamt und den Gütern iſt Hilbur-ginn von Scheppen von Abt Johann demzweiten, welcher gleich auf den ersten gefolgt,belehnt gewesen. 1386 war Lüdeke vonBure Hausdrost, und so fortan. 178730. Mai Freyherr von Ritz, Namensſeiner Kinder.Erbschenken waren die Besitzer desHauses Schür. Die letzten Besitzer wa-ren die von Quade zu Wickrad. Jetzthat es die Abtey wieder an sich gebracht.Kämmerer waren die von Lo,Strünkede 2c.Den Forschern der alten teutschen Ver-faſſung zu Gefallen ſind noch vier Ver-gleichsurkunden zwischen den Aebten undden Erbbeamten angefügt. Anlagen 9.10.11.u.12.§. 24.Immunitäten der Stifter, als Grund-stoff zu der nachherigen Landesherr-lichkeit.Weder die karolingiſche Immunitaͤtspri-vilegien, noch die merovingischen, welche imWesentlichen übereinkommen, hatten anfäng-lich die Absicht, eine Territorialhoheit vondem Umfange zu gründen, wie sie ihn erstspä-