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Kurze Darstellung des Hauptinhalts der Logik, mit vielen praktischen Beispielen für Gymnasialschüler
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gesetzmäßige Interpreten, wie dieß z. B. rücksichtlichder Gesetzbücher eines Staates die rechtmäßigen Rich-ter sind; so hat man sich (in zweifelhaften Fällen) anden gesetzlichen Ausspruch dieser Interpreten zu hal-ten, und es kann nicht jedem Unterthan freigestelltwerden, wie er (nach seinen Ansichten und Neigun-gen) die Gesetze interpretiren und befolgen will.

Wenn z. B. Augustin in einer Schrift den Zweckhatte, die Nothwendigkeit der Gnade zu beweisen, undsich wohl einmal in der Hitze so ausdrückt, daß er dieFreiheit aufzuheben scheint; wenn er in einer andernSchrift den Zweck hatte, die Freiheit des Menschenzu vertheidigen, wohl einmal solche Ausdrücke ge-brauchte, welche der Nothwendigkeit der Gnade zuwi-der zu seyn scheinen: so muß man die wahre Bedeu-tung der Worte aus dem Zwecke, aus Parallclstel-len . . . und aus dem ganzen Zusammenhänge ent-nehmen . . .

Was nun das Lesen überhaupt betrifft, so beob-achte man folgende Regeln: 1) Man treffe eine ver-nünftige Auswahl; lese 2) gute Werke mit allerAufmerksamkeit und zwar mehrmalen (multum le-gelläum, non mults). 3) Man halte die rechte Ord-nung bei'm Lesen wissenschaftlicher Werke. 4) Mandurchdenke alles, prüfe cs, und präge das Bewahrtesich ein. 5) Minder wichtige Werke lese man höch-stens kursorisch, nicht statarisch. 6) Wenn mansich zuvor gründliche Kenntnisse erworben hat, mögeman auch die Schriften anderer Partheien lesen,und sich an allseitiges Denken gewöhnen. 7) So-