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brechen begangen. Also hat er einen Menschen ge-mordet." Die beiden ersten Sätze mögen wahr seyn,so folgt doch aus ihnen nicht, daß dieser ein Mörderist. Es kann übrigens (aus andern Gründen) wahrseyn, daß er ein Menschenmörder ist. Diese zweiteRegel bei Beweisen pflegt so ausgedrückt zu werden:„Man darf im Beweise keinen logischenSprung machen, keinen Mangel der Eonse-quenz sich zu Schulden kommen lassen («sl-tus in üemonstranilo)." Daher ist in dieser Hinsichtder Satz wahr; „Hui nimium probst, nibil probst."
3) Jemand soll beweisen, daß in einem Dreieckealle Winkel zusammen genommen zweien rechten glei-chen; gesetzt, er bewiese nun, daß sie wirklich diesengleichen, daß also, wenn ein rechter Winkel darinsey, die andern spitze seyn müssen, daß in einem gleich-seitigen Dreiecke, wo alle Winkel gleichen, jeder Win-kel 60° habe . . .; so hätte er hier mehr bewiesen,als gerade gefordert wurde, er hätte noch mancheshinzugefügt, wornach jetzt noch nicht gefragt wurde.Er hätte also gegen die Präcision (gegen die Abge-messenheit) gefehlt. Von diesem (freilich fehlerhaften)Verfahren kann man aber nicht sagen: „Hui nimiumprobst, nibil probst."
Jemand soll beweisen, daß ein gleichseitiges Drei-eck gleichwinklig ist; er bewiese aber (richtig), daßein gleichwinkliges Dreieck gleichseitig ist; so wäredieses doch nicht der verlangte Beweis, der bewieseneSatz wäre ja nicht identisch mit dem zu beweisenden.
Püllenberg, Logik. 7